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Über Arni

Profilinformationen
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Geschlecht
Männlich
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Beruf
Kameramann
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Herkunft
Leipzig
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Interessen
Film/Fernsehen, Fotografie, IT / Neue Medien / Technologien, Börse
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Arbeitgeber
ARD
MDR -
Verband
fairTV
Kontaktmöglichkeiten
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Homepage
arnulfdietzmann.de
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Discord
bretone.eu
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ICQ
400064471
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Threema
74385W8R
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Arni's Errungenschaften
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Warum sich eine Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk für freie Medienschaffende in der Fernsehbranche lohnt Freie Medienschaffende – etwa Kameraleute, Cutter/Editoren, Tontechniker/EB-Assistenten, Aufnahmeleiter und Redakteure/Regisseure - tragen wesentlich zur Qualität und Vielfalt der deutschen Fernsehlandschaft bei. Gleichzeitig sind sie in vielen Fällen nicht in die klassischen sozialversicherungsrechtlichen Sicherungssysteme eingebunden, wie es bei festangestellten Kolleginnen und Kollegen der Fall ist. Eine besondere Rolle spielt hier die Pensionskasse Rundfunk (PKR), eine berufsständische Versorgungseinrichtung, die eine betriebliche Altersversorgung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie für mehr als 500 Produktionsunternehmen ermöglicht. Der folgende Beitrag erläutert im Detail, weshalb sich eine Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk für freie Medienschaffende lohnt – sowohl aus finanzieller als auch aus sozialer Perspektive. 1. Hintergrund und Struktur der Pensionskasse Rundfunk Die Pensionskasse Rundfunk wurde 1971 gegründet und ist eine Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Sie verfolgt das Ziel, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die regelmäßig für Rundfunkanstalten tätig sind, eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu ermöglichen. Die Pensionskasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Sie unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Versicherungsaufsicht des Landes Hessen. Beiträge werden paritätisch gezahlt – zur Hälfte vom freien Mitarbeitenden selbst und zur Hälfte von der beauftragenden Rundfunkanstalt, was sie zu einem besonders attraktiven Modell macht. 2. Wesentliche Vorteile der Mitgliedschaft 2.1. Betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberbeteiligung Einer der zentralen Vorteile ist, dass sich die Rundfunkanstalt an den Beiträgen zur Altersvorsorge beteiligt. Freie Medienschaffende zahlen in der Regel nur 50 % des Beitrags, die andere Hälfte übernimmt die Rundfunkanstalt. In vielen Fällen sind die individuellen Beiträge geringer als bei einer privaten Altersvorsorge, während die Leistungen im Alter substanziell sind. Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttolohn von 4.000 € beträgt der Beitrag zur PKR ca. 9 % (7,8 % arbeitgeberfinanziert, 7,8 % arbeitnehmerfinanziert, je nach Rahmenvereinbarung). Der Medienschaffende zahlt also rund 156 €, während die Anstalt denselben Betrag beisteuert. 2.2. Lebenslange Rentenzahlungen Die PKR zahlt eine lebenslange Rente, unabhängig davon, wie alt man wird. Das bedeutet eine hohe Planungssicherheit für die Altersphase, insbesondere in einer Branche, in der viele Freischaffende keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben. 2.3. Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung Ein weiteres wesentliches Argument ist die Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält – je nach Versicherungsverlauf – eine Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich sind auch Hinterbliebene (z. B. Ehepartner, Kinder) im Todesfall abgesichert, was die soziale Schutzfunktion der Mitgliedschaft unterstreicht. 2.4. Hohe Flexibilität bei Beitragshöhe und Kontinuität Die Pensionskasse erlaubt flexible Einzahlungen, die sich an der tatsächlichen Auftragslage orientieren. Es besteht keine Beitragspflicht in Monaten ohne Beschäftigung. Diese Flexibilität ist ideal für die unregelmäßige Einkommensstruktur vieler freier Medienschaffender. 2.5. Steuerliche Vorteile Die Beiträge zur PKR können steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen unter die Vorsorgeaufwendungen und mindern damit die Steuerlast. Gleichzeitig sind die späteren Rentenzahlungen – analog zur gesetzlichen Rente – nachgelagert zu versteuern, was in vielen Fällen zu einer insgesamt günstigeren steuerlichen Behandlung führt. 2.6. Vertrauenswürdigkeit und Stabilität Die PKR ist eine Einrichtung mit öffentlichem Auftrag, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Sie unterliegt strengen regulatorischen Auflagen und einer konservativen Anlagepolitik. Im Unterschied zu privaten Lebensversicherern steht bei ihr die langfristige Sicherung der Mitgliederinteressen im Mittelpunkt. 3. Wer kann Mitglied werden? Grundsätzlich können alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig oder projektbezogen für eine der beteiligten Rundfunkanstalten arbeiten, Mitglied werden. Dazu zählen insbesondere: Kameraleute Tontechniker Regisseure Cutter/Editoren Aufnahmeleiter Redakteure in freier Mitarbeit Produktionsmitarbeitende Voraussetzung ist in der Regel ein Versorgungsvertrag, der über die Personalabteilung der jeweiligen Rundfunkanstalt abgeschlossen wird. Es besteht auch die Möglichkeit, nachträglich Versicherungszeiten anzuerkennen, sofern entsprechende Tätigkeiten für die Rundfunkanstalten nachgewiesen werden können. 4. Rentabilität: Rechenbeispiel Ein*e freier Kameramann/-frau zahlt über 20 Jahre hinweg monatlich 150 € ein (die Rundfunkanstalt ebenfalls). Bei einer angenommenen Verzinsung von ca. 2 % p. a. und einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von 20 Jahren ergibt sich: Eingezahltes Kapital (eigenanteilig): ca. 36.000 € Gesamtbeiträge inkl. Arbeitgeberanteil: ca. 72.000 € Mögliche Rentenzahlung: ca. 400–500 € monatlich (je nach Versicherungsverlauf) Das bedeutet: eine Verdoppelung bis Verdreifachung der individuellen Einzahlungen über die Rentenlaufzeit ist realistisch, insbesondere unter Berücksichtigung der Arbeitgeberbeteiligung. 5. Risiken und Einschränkungen Bindung an Rundfunkanstalten: Die Mitgliedschaft setzt voraus, dass man regelmäßig für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten tätig ist. Wer ausschließlich für private Sender arbeitet, kann nicht aufgenommen werden. Abhängigkeit von Projektaufträgen: Bei langen Phasen ohne Aufträge werden keine Beiträge gezahlt, was sich negativ auf die Rentenhöhe auswirken kann. Begrenzte freiwillige Beiträge: Die freiwillige Höherversicherung ist begrenzt – das bedeutet, man kann nur bedingt zusätzliche Altersvorsorge über die PKR betreiben. Fazit Für freie Medienschaffende in der Fernsehbranche ist die Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk eine der attraktivsten und sichersten Möglichkeiten der Altersvorsorge. Sie kombiniert die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung mit hoher Flexibilität, staatlicher Kontrolle und sozialer Absicherung. Besonders durch die paritätische Finanzierung und die zusätzliche Absicherung bei Erwerbsminderung oder Todesfall bietet sie einen entscheidenden Mehrwert gegenüber privater Vorsorge. Wer regelmäßig für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten tätig ist, sollte daher unbedingt prüfen, ob eine Mitgliedschaft möglich ist. Sie stellt einen zentralen Baustein für die finanzielle Unabhängigkeit im Alter dar – in einer Branche, die sich durch projektbasierte Beschäftigung und oft prekäre Altersabsicherung auszeichnet.
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Mit der zunehmenden Professionalisierung und dem breiten Einsatz von Drohnen in unterschiedlichsten Bereichen – von der Infrastrukturinspektion über landwirtschaftliche Anwendungen bis hin zur Sicherheitsüberwachung - wird der rechtssichere und kompetenzbasierte Erwerb von Drohnenführerscheinen immer wichtiger. Besonders das A2-Fernpilotenzeugnis steht dabei im Fokus professioneller Drohnenpiloten, da es den Betrieb von Drohnen bis 4 kg in der Nähe von Menschen und über Wohngebieten erlaubt. Das Frankfurter Start-up Droniq geht nun einen innovativen Schritt und bietet eine KI-überwachte Online-Prüfung für das A2-Zeugnis an. Dieser FAZ-Artikel informiert umfassend über das neue Prüfungsmodell, rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen sowie Vorteile und Einsatzmöglichkeiten für professionelle Anwender. Rechtlicher Rahmen und Bedeutung des A2-Fernpilotenzeugnisses Das A2-Zeugnis ist Teil der europäischen Drohnenregulierung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Es erlaubt den Betrieb von Drohnen in der „offenen Kategorie“, Unterkategorie A2, was insbesondere dann relevant ist, wenn Drohnen mit einem Gewicht zwischen 900 Gramm und 4 Kilogramm in der Nähe unbeteiligter Personen eingesetzt werden sollen – z. B. bei: Inspektionen von Gebäuden, Brücken und Industrieanlagen Agrarwirtschaftlichen Anwendungen wie der Wildtierrettung (z. B. Rehkitzsuche mit Wärmebildkamera) Sicherheits- und Überwachungseinsätzen Film- und TV-Produktionen in urbanem Umfeld Im Gegensatz zu A1- und A3-Kompetenznachweisen, die eher für den Freizeitgebrauch oder für Flüge in entlegenen Gebieten konzipiert sind, stellt das A2-Zeugnis höhere Anforderungen – insbesondere hinsichtlich Theoriekenntnissen, Flugpraxis und Risikobewusstsein. Voraussetzungen zur Teilnahme an der A2-Prüfung Bevor die A2-Prüfung abgelegt werden kann, sind folgende Schritte zwingend erforderlich: Erwerb des Kompetenznachweises A1/A3, welcher kostenfrei über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Online-Schulung mit anschließender Prüfung verfügbar ist. Selbsterklärung zur praktischen Flugerfahrung, mit der der Prüfling bestätigt, dass er praktische Kenntnisse im Umgang mit Drohnen im relevanten Gewichtsspektrum gesammelt hat. Registrierung als Drohnenbetreiber beim LBA (bei Geräten über 250g bzw. bei Kamerasensorik verpflichtend). Innovation durch Droniq: KI-basierte Online-Prüfung Mit der Einführung einer KI-gestützten Online-Prüfung bringt Droniq eine digitale Lösung auf den Markt, die besonders für berufstätige Piloten, Unternehmen und internationale Anwender von Interesse ist. Die Prüfung kann flexibel zu jeder Tages- und Nachtzeit absolviert werden – ein großer Vorteil gegenüber bisherigen Angeboten, bei denen menschliche Prüfer zur Live-Überwachung eingesetzt werden und deren Verfügbarkeit begrenzt ist. Ablauf der Prüfung: Die KI-Überwachung erfolgt durch die Software „Proctorio“. Vor Beginn der Prüfung muss der Kandidat den Raum per Webcam zeigen, um sicherzustellen, dass keine unerlaubten Hilfsmittel oder weitere Personen anwesend sind. Während der Prüfung reagiert die KI auf auffälliges Verhalten: Abgewandte Blicke, Stimmengewirr, ungewöhnliche Bewegungen oder unerlaubte Geräuschkulissen. Alle Sitzungen werden aufgezeichnet, sodass menschliche Prüfer im Nachgang die Aufnahmen überprüfen und etwaige Fehlalarme ausschließen können. Laut Droniq bleiben unbedenkliche Verhaltensweisen – wie etwa nervöses Trommeln mit den Fingern – folgenlos. Kritisch wird es nur bei klaren Täuschungsversuchen. Preisgestaltung und Schulungsmaterial Die Online-A2-Prüfung wird derzeit zu einem Einführungspreis von 49 Euro angeboten, später soll der reguläre Preis bei 95 Euro liegen. Inbegriffen sind: Online-Schulungsmaterialien zur Vorbereitung Zugang zur KI-gestützten Prüfungsplattform Flexibles Prüfungsdatum – frühestens eine Woche nach Anmeldung, damit ausreichend Vorbereitungszeit besteht Diese Preisstruktur ist besonders für Einzelpersonen, Start-ups oder kleinere Unternehmen attraktiv, die keine umfangreichen internen Schulungsprogramme aufbauen können oder wollen. Perspektive: Internationalisierung und mehrsprachige Angebote Ein weiterer Vorteil der Droniq-Lösung liegt in der potenziellen Internationalisierung. Das Unternehmen plant, die Plattform künftig in mehreren Sprachen anzubieten, um gezielt den europäischen Markt zu erschließen. Damit könnten auch professionelle Drohnenpiloten aus anderen EU-Ländern ein deutsches A2-Zeugnis erwerben, sofern ihre nationale Luftfahrtbehörde dieses anerkennt – was im Rahmen der EU-Drohnenregulierung grundsätzlich vorgesehen ist. Fazit Mit der Einführung einer KI-basierten A2-Online-Prüfung senkt Droniq nicht nur Zugangshürden für angehende professionelle Drohnenpiloten, sondern setzt auch Maßstäbe in puncto Flexibilität, Kostenersparnis und Digitalisierung. Für Unternehmen und selbständige Drohnenpiloten bietet dieses Modell eine zeitgemäße Möglichkeit, gesetzlich erforderliche Qualifikationen effizient und rechtssicher zu erwerben – unabhängig von Ort und Zeit. Damit könnte sich Droniq langfristig als zentraler Anbieter für digitale Drohnenschulungen im europäischen Markt etablieren. Quellen: Artikel „KI beaufsichtigt Prüfung von Drohnen-Piloten“, F.A.Z., 08.07.2025 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de) Droniq GmbH (www.droniq.de)
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Ich bin ihm das eine oder andere Mal persönlich begegnet, als ich noch mehr Fußball gemacht habe und schätzte seine stets hilfsbereite und zurückhaltende Art. Möge er in Frieden ruhen.
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Antextbilder: Die hohe Kunst des Fernsehens | ZAPP | NDR
ein Thema hat Arni erstellt in: Studio 3 | Unterhaltung
Aufnahmen von Politikern, die durch Parks wandern oder Bücher aus Regalen nehmen sind typische Antextbilder fürs Fernsehen. ZAPP hat endlich die verantwortliche Redaktion gefunden. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Antextbilder-Die-hohe-Kunst-des-Fernsehens,zapp8158.html -
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Industrielles Licht und Magie (Stammtisch)
Thema antwortete auf Arni's Arni in: Studio 3 | Unterhaltung
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Industrielles Licht und Magie (Stammtisch)
Thema antwortete auf Arni's Arni in: Studio 3 | Unterhaltung
Das teuerste Objektiv der Welt. Ein Praxis-Test: -
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[IBC 2018] Panasonic zeigt 8K-ROI-Technologie
Thema antwortete auf Arni's Fernseh-Kameraleute.de in: Kameratechnik
Och, man muss das immer positiv sehen. Unsere drei Profi-Ligen im Fußball binden über Sportcast und NEP aktuell so viel Kamera-Personal, dass es hier und da schon mal knapp wird noch jemanden für Liga 4 zu finden. Wenn wir irgendwann die tolle 8K-ROI-Technologie kriegen, haben wieder deutlich mehr Kollegen für Liga 4 und 5 Zeit. Schön mit einer EB-Mühle und Rucksack-Technologie über die Dörfer tingeln. Das aber natürlich dann zum halben Preis versteht sich. Aber es kommt noch besser. Die Unmenge an freigewordenem Sportschwenker-Personal wird sich darum kloppen es für den viertel Preis machen zu dürfen, um überhaupt noch am Wochenende gebucht zu werden. Ist das alles ein Elend... -