Arni Posted July 12, 2015 Report Posted July 12, 2015 Einer der Hauptgründe für die prekären Beschäftigungsverhältnisse in Film und Fernsehen sind die preisdumpenden Tochterfirmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Jetzt wird gegen die größte unter ihnen ermittelt. Und das scheint erst die Spitze des Eisberges zu sein. (Quelle: FAZ.net)
Fernseh-Kameraleute.de Posted July 27, 2016 Report Posted July 27, 2016 + + + Pressemitteilung + + + Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Fernsehstudiobetreiber Das Bundeskartellamt hat gegen die Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH, ihre Schwestergesellschaft Studio Berlin Broadcast GmbH (beide mit Sitz in Berlin) sowie gegen die in Grünwald bei München ansässige Bavaria Studios & Production Services GmbH Bußgelder in einer Höhe von insgesamt ca. 3,1 Mio. € wegen der Beteiligung an einem kartellrechtlich unzulässigen Informationsaustausch verhängt. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wurden ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des tatbeteiligten Studiobetreibers MMC Studios Köln GmbH. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt. Zwischen den verantwortlichen Vertretern der Unternehmen gab es im Zeitraum von September 2011 bis Dezember 2014 regelmäßig Zusammenkünfte und weitere persönliche Kontakte. Sie haben Informationen über Preise, Angebotsinhalte, ihr Angebotsverhalten und andere wettbewerblich sensible Informationen ausgetauscht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Beteiligten wollten über den Austausch sensibler Informationen wie z.B. die eigene Preiskalkulation den Preiswettbewerb beim Betrieb von Studios für TV- und Filmproduktionen eindämmen und die Erlössituation ihrer Unternehmen verbessern. Ein so weitgehender Informationsfluss zwischen konkurrierenden Unternehmen kann den Wettbewerb ebenso einschränken wie Preisabsprachen.“ Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen jeweils während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Ferner konnten mit den Unternehmen einvernehmliche Verfahrensabschlüsse (sog. „Settlements“) erzielt werden, was sich für die Firmen ebenfalls bußgeldmindernd ausgewirkt hat. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. (Quelle) 1
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