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LTE killt 95% aller gebräuchlichen Funkstrecken-Frequenzen


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Im Frühjahr 2010 versteigerte die Bundesnetzagentur in Folge der für April 2012 vereinbarten Abschaltung der analogen, terrestrischen Fernsehausstrahlung die dadurch frei werdenden UHF-Frequenzen von 790 MHz - 862 MHz. Den Zuschlag erhielten bekanntermaßen vier große deutsche Mobilfunkunternehmen, welche mit den neuen Frequenzen ihre hochratigen Datendienste von aktuell UMTS (3G) auf Long Term Evolution - kurz LTE (4G) ausbauen möchten.

Nach aktuellen Schätzungen seitens Sennheiser werden dadurch im kommenden Jahr ca. 95% aller von Mikroport-Anlagen verwendeten Frequenzen unbrauchbar und müssen entsprechend ersetzt werden. Dabei bleiben dem Tonverantwortlichen vor allem zwei wirtschaftlich vertretbare Alternativen.

Die sichere aber kostenpflichtige Lösung wäre die Nutzung des Frequenzbandes zwischen 710 - 790 MHz. Hier fallen neben den Anschaffungs- respektive Umrüstkosten, sowie einmaligen Registrierungsgebühren von derzeit 130,- € noch 9,10 € Lizenzgebühren pro Sender und Jahr an.

Zum anderen kann man jederzeit kostenfrei die sogenannte Duplexmittenlücke (823 - 832 MHz) nutzen, die zwischen dem Up- und Downlink des LTE-Freqenzbandes liegt. Hier besteht aber gerade bei größeren Veranstaltungen, bei denen zum Beispiel auch mehr als zehn EB-Teams vor Ort sind, die Gefahr, dass alle Frequenzen der Duplexmittenlücke bereits von anderen belegt sind.

Nehmt euch der Sache also bitte rechtzeitig an, bevor es eines Tages zum bösen Erwachen kommt. :D

Hier noch ein Fernsehbeitrag des Bayrischen Rundfunks, der sich mit selbiger Problematik beschäftigt.

Weitere Infos auf Sennheiser.de

  • 3 weeks later...
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Wir sind zu Ihnen gekommen, um Ihnen mitzuteilen, dass heute Ihre Entschädigung für Funkmikrofone beantragt werden kann. :D

Laut einem Artikel auf heise.de können ab kommenden Dienstag, den 15. November Anträge auf Entschädigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Es ist von einigem Papierkram auszugehen, den man über sich ergehen lassen muss, da nur für Geräte gezahlt werden soll, die zwischen 2006 und 2009 gekauft worden sind. Außerdem werden nur Geräte berücksichtigt, die bei einem Anschaffungswert von 410 Euro und höher liegen und es wird dabei auch nur der Restwert für die Berechnung des Entschädigungswertes herangezogen, der sich je nach Abschreibungszeitraum aus acht beziehungsweise fünf Jahren ergibt.

Alles in allem stehen wohl 70 Millionen Euro bereit, die möglicherweise noch aufgestockt werden können.

Na dann mal ran an die Buletten.

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