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Warum sich eine Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk für freie Medienschaffende in der Fernsehbranche lohnt

 

Freie Medienschaffende – etwa Kameraleute, Cutter/Editoren, Tontechniker/EB-Assistenten, Aufnahmeleiter und Redakteure/Regisseure - tragen wesentlich zur Qualität und Vielfalt der deutschen Fernsehlandschaft bei. Gleichzeitig sind sie in vielen Fällen nicht in die klassischen sozialversicherungsrechtlichen Sicherungssysteme eingebunden, wie es bei festangestellten Kolleginnen und Kollegen der Fall ist. Eine besondere Rolle spielt hier die Pensionskasse Rundfunk (PKR), eine berufsständische Versorgungseinrichtung, die eine betriebliche Altersversorgung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie für mehr als 500 Produktionsunternehmen ermöglicht.

Der folgende Beitrag erläutert im Detail, weshalb sich eine Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk für freie Medienschaffende lohnt – sowohl aus finanzieller als auch aus sozialer Perspektive.

 

1. Hintergrund und Struktur der Pensionskasse Rundfunk

Die Pensionskasse Rundfunk wurde 1971 gegründet und ist eine Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Sie verfolgt das Ziel, freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die regelmäßig für Rundfunkanstalten tätig sind, eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu ermöglichen.

Die Pensionskasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Sie unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Versicherungsaufsicht des Landes Hessen. Beiträge werden paritätisch gezahlt – zur Hälfte vom freien Mitarbeitenden selbst und zur Hälfte von der beauftragenden Rundfunkanstalt, was sie zu einem besonders attraktiven Modell macht.

 

2. Wesentliche Vorteile der Mitgliedschaft

2.1. Betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberbeteiligung

Einer der zentralen Vorteile ist, dass sich die Rundfunkanstalt an den Beiträgen zur Altersvorsorge beteiligt. Freie Medienschaffende zahlen in der Regel nur 50 % des Beitrags, die andere Hälfte übernimmt die Rundfunkanstalt. In vielen Fällen sind die individuellen Beiträge geringer als bei einer privaten Altersvorsorge, während die Leistungen im Alter substanziell sind.

 

Beispiel:
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 4.000 € beträgt der Beitrag zur PKR ca. 9 % (7,8 % arbeitgeberfinanziert, 7,8 % arbeitnehmerfinanziert, je nach Rahmenvereinbarung). Der Medienschaffende zahlt also rund 156 €, während die Anstalt denselben Betrag beisteuert.

2.2. Lebenslange Rentenzahlungen

Die PKR zahlt eine lebenslange Rente, unabhängig davon, wie alt man wird. Das bedeutet eine hohe Planungssicherheit für die Altersphase, insbesondere in einer Branche, in der viele Freischaffende keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben.

2.3. Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung

Ein weiteres wesentliches Argument ist die Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält – je nach Versicherungsverlauf – eine Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich sind auch Hinterbliebene (z. B. Ehepartner, Kinder) im Todesfall abgesichert, was die soziale Schutzfunktion der Mitgliedschaft unterstreicht.

2.4. Hohe Flexibilität bei Beitragshöhe und Kontinuität

Die Pensionskasse erlaubt flexible Einzahlungen, die sich an der tatsächlichen Auftragslage orientieren. Es besteht keine Beitragspflicht in Monaten ohne Beschäftigung. Diese Flexibilität ist ideal für die unregelmäßige Einkommensstruktur vieler freier Medienschaffender.

2.5. Steuerliche Vorteile

Die Beiträge zur PKR können steuerlich geltend gemacht werden. Sie fallen unter die Vorsorgeaufwendungen und mindern damit die Steuerlast. Gleichzeitig sind die späteren Rentenzahlungen – analog zur gesetzlichen Rente – nachgelagert zu versteuern, was in vielen Fällen zu einer insgesamt günstigeren steuerlichen Behandlung führt.

2.6. Vertrauenswürdigkeit und Stabilität

Die PKR ist eine Einrichtung mit öffentlichem Auftrag, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Sie unterliegt strengen regulatorischen Auflagen und einer konservativen Anlagepolitik. Im Unterschied zu privaten Lebensversicherern steht bei ihr die langfristige Sicherung der Mitgliederinteressen im Mittelpunkt.

 

3. Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich können alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die regelmäßig oder projektbezogen für eine der beteiligten Rundfunkanstalten arbeiten, Mitglied werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Kameraleute

  • Tontechniker

  • Regisseure

  • Cutter/Editoren

  • Aufnahmeleiter

  • Redakteure in freier Mitarbeit

  • Produktionsmitarbeitende

Voraussetzung ist in der Regel ein Versorgungsvertrag, der über die Personalabteilung der jeweiligen Rundfunkanstalt abgeschlossen wird. Es besteht auch die Möglichkeit, nachträglich Versicherungszeiten anzuerkennen, sofern entsprechende Tätigkeiten für die Rundfunkanstalten nachgewiesen werden können.

 

4. Rentabilität: Rechenbeispiel

Ein*e freier Kameramann/-frau zahlt über 20 Jahre hinweg monatlich 150 € ein (die Rundfunkanstalt ebenfalls). Bei einer angenommenen Verzinsung von ca. 2 % p. a. und einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von 20 Jahren ergibt sich:

  • Eingezahltes Kapital (eigenanteilig): ca. 36.000 €

  • Gesamtbeiträge inkl. Arbeitgeberanteil: ca. 72.000 €

  • Mögliche Rentenzahlung: ca. 400–500 € monatlich (je nach Versicherungsverlauf)

Das bedeutet: eine Verdoppelung bis Verdreifachung der individuellen Einzahlungen über die Rentenlaufzeit ist realistisch, insbesondere unter Berücksichtigung der Arbeitgeberbeteiligung.

 

5. Risiken und Einschränkungen

  • Bindung an Rundfunkanstalten: Die Mitgliedschaft setzt voraus, dass man regelmäßig für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten tätig ist. Wer ausschließlich für private Sender arbeitet, kann nicht aufgenommen werden.

  • Abhängigkeit von Projektaufträgen: Bei langen Phasen ohne Aufträge werden keine Beiträge gezahlt, was sich negativ auf die Rentenhöhe auswirken kann.

  • Begrenzte freiwillige Beiträge: Die freiwillige Höherversicherung ist begrenzt – das bedeutet, man kann nur bedingt zusätzliche Altersvorsorge über die PKR betreiben.

 

Fazit

Für freie Medienschaffende in der Fernsehbranche ist die Mitgliedschaft in der Pensionskasse Rundfunk eine der attraktivsten und sichersten Möglichkeiten der Altersvorsorge. Sie kombiniert die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung mit hoher Flexibilität, staatlicher Kontrolle und sozialer Absicherung. Besonders durch die paritätische Finanzierung und die zusätzliche Absicherung bei Erwerbsminderung oder Todesfall bietet sie einen entscheidenden Mehrwert gegenüber privater Vorsorge.

Wer regelmäßig für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten tätig ist, sollte daher unbedingt prüfen, ob eine Mitgliedschaft möglich ist. Sie stellt einen zentralen Baustein für die finanzielle Unabhängigkeit im Alter dar – in einer Branche, die sich durch projektbasierte Beschäftigung und oft prekäre Altersabsicherung auszeichnet.

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