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Fernseh-Kameraleute.de

Broadcaster

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  1. Liebe Kollegen, diese 7% Regelung und der Erlass des Finanzministeriums von Schleswig-Holstein sorgen für Unruhe und viele Fragen. Auf jeden Fall hat es ja die Politik abgesegnet, allerdings wohl nur von dem kleinen Bundesland zwischen den Meeren und die Sender halten es für bundesweit rechtsverbindlich. Wie aus einem Schreiben einer großen Rundfunkanstalt zu entnehmen ist, sind die Sendeanstalten sich auch nicht mehr sicher. So kündigt z.B. eine große Sendeanstalt an, falls ein Finanzamt die 7% Regelung nicht anerkennt, die Mehrwertsteuerdifferenz rückwirkend zu bezahlen. Allerdings nur wenn dann das Unternehmen zusammen mit der Rundfunkanstalt gegen die Finanzverwaltung klagt. Ansonsten würde die Rundfunkanstalt nicht rückwirkend zahlen. Die Sendeanstalt würde auch die Prozesskosten übernehmen. Ein weiterer Punkt wären auch die vom Unternehmen an die Finanzverwaltung zu zahlenden Verzugszinsen. Auch das kann sehr teuer werden und davon steht von Seiten der Auftraggeber kein Wort. Von einem Juristen wurden mal die aktuellen Verträge einer Rundfunkanstalt für 2013/2014 geprüft. Nicht hinsichtlich der Umsatzsteuer, sondern nur ob es sich tatsächlich um einen Werkvertrag handelt, da es von der Arbeitsagentur ein neues Merkblatt bezüglich der Abgrenzung Werkvertrag/AÜG gibt. https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:1nbvwp3cwQgJ:www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-zur-Abgrenzung.pdf+&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEEShM09KwZn_A2Fzht2WucHf1FUqZQI8LHXwpFO43tDHk1nHVKVD_dV7uTUAwxcrDgEuOLk1kvRerJINwTPABzq7WVr3yRQzkm3dhRuXSripi5cMvApNc8JbuUAiY06KwL-8V3kSV&sig=AHIEtbSpKcl6Ig_fkFDNxJX9q2MUzsnPEw Der Jurist schätzt die aktuellen Verträge eindeutig NICHT als Werkvertrag ein und hat diverse Punkte aufgeführt die dem nach seiner Einschätzung eindeutig widersprechen.
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