Wer unsere Diskussion über Gimbal-Kameras der Osmo-Pocket-Klasse im Werkzeugkasten des EB-Kameramanns verfolgt hat, sollte jetzt aufmerksam werden. Der Rechtsstreit zwischen DJI und Insta360 hat sich in den letzten Wochen erheblich ausgeweitet, ist von den USA komplett nach China gewandert, und er betrifft längst nicht mehr nur Taschenkameras für Content-Creator. Auch Ronin- und RS-Gimbals stehen inzwischen mit auf der Liste, und damit sind wir mitten im professionellen Werkzeugkasten.
Der Rückzug, der keiner war
Im Juni hatte DJI Insta360 gleich zweimal vor einem US-Bundesgericht im Eastern District of Texas verklagt, ausgelöst durch den Marktstart der Luna Ultra, Insta360s erster Gimbalkamera. Der Vorwurf: Die Luna-Serie kopiere zwei Designpatente und verletze vier Erfindungspatente aus der Osmo-Pocket-Familie, konkret ging es um Dinge wie das Umschalten zwischen Follow- und Lock-Modus über ein Bediengerät, integriertes Motiv-Tracking mit Echtzeitanzeige direkt am Gerät und bildgesteuerte Gimbal-Bewegung ohne separate App. Insta360 konterte mit eigenen Klagen.
Ende Juni dann die Wende: Beide Seiten zogen am 28. Juni ihre insgesamt vier Klagen zurück, das Gericht wies sie am Folgetag ab. Wer daraus auf eine Einigung schloss, lag falsch, und zwar aus einem juristisch bedeutsamen Detail heraus: Die Abweisung erfolgte "without prejudice", beide Unternehmen können dieselben Ansprüche also jederzeit erneut geltend machen. Es war kein Friedensschluss, sondern eine Verlagerung des Schauplatzes.
Die Eskalation in China
Auf dem Heimatmarkt beider Firmen - beide sitzen in Shenzhen - läuft der Streit inzwischen deutlich breiter. Insta360 hat sechs separate Gegenklagen bei verschiedenen chinesischen Gerichten eingereicht und wirft DJI vor, bei Panorama-Aufnahme und -Schnitt, Bullet-Time-Aufnahmen, Wärmemanagement, Kamera-Erweiterungslösungen und Gimbal-Stütztechnik eigene Patente zu verletzen. Parallel hat Insta360 beim chinesischen Patentamt CNIPA beantragt, zentrale DJI-Patente für nichtig erklären zu lassen. Ein Angriff auf die Grundlage, nicht nur auf die Auslegung.
DJI wiederum hat mehrere Verletzungsklagen gegen die Luna-Serie eingereicht. Der prominenteste Fall wird am 3. August vor dem Mittleren Volksgericht Shenzhen verhandelt. DJI fordert dort nach vorliegenden Informationen nicht nur Schadensersatz, sondern die Einstellung von Herstellung und Verkauf der beanstandeten Produkte. Im Kern geht es um Erfindungspatente zu Hand-Gimbals, Kamerasteuerungsmethoden, abnehmbaren Bediengeräten und Stabilisierungstechnik, also um die Grundbausteine moderner stabilisierter Kompaktkameras.
Der eigentliche Sprengsatz liegt woanders
Und jetzt zu dem Verfahren, das in den meisten Berichten untergeht, obwohl es das Verhältnis der beiden Unternehmen am gründlichsten verändern könnte. Bereits seit März 2026 läuft beim selben Gericht in Shenzhen eine ganz andere DJI-Klage gegen Arashi Vision, die Muttergesellschaft von Insta360. Dort geht es nicht um Verletzung, sondern um Eigentum: DJI behauptet, sechs Insta360-Patente gehörten in Wahrheit DJI selbst.
Grundlage ist das chinesische Recht zu Diensterfindungen. Vereinfacht gesagt können Erfindungen ehemaliger Mitarbeiter unter bestimmten Umständen noch innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden dem früheren Arbeitgeber zufallen. DJI wirft Insta360 in diesem Zusammenhang bereits seit dem Frühjahr vor, Personal abgeworben und mitgebrachtes Entwicklungswissen für eigene Patentanmeldungen genutzt zu haben.
Der Unterschied ist erheblich. Eine Verletzungsklage kann zu Schadensersatz oder einem Verkaufsstopp führen. Eine erfolgreiche Eigentumsklage würde Insta360 Patente entziehen und DJI zuschlagen. Fachbeobachter halten deshalb ausgerechnet dieses Verfahren, nicht die medienwirksamen Texas-Klagen, für das strategisch entscheidende.
Warum das nicht nur Consumer-Technik betrifft
An dieser Stelle wird es für uns konkret. Die Liste der betroffenen Produkte umfasst nach vorliegenden Informationen nicht nur Luna Ultra, Luna Pro und die Osmo-Pocket-Serie, sondern auch Osmo 360, Osmo Mobile sowie die Ronin- und RS-Systeme. Und spätestens damit sind wir raus aus der reinen Creator-Ecke.
Ronin- und RS-Gimbals stehen in genügend Produktionen im Einsatz, auch dort, wo sonst klassisches Broadcast-Gerät dominiert. Wer schon einmal eine Kamerabewegung gebraucht hat, für die weder Schulter noch Stativ noch Dolly taugten, kennt den Griff zum Gimbal. Dass diese Systeme jetzt Teil eines Patentkriegs sind, dessen Ausgang Produktion, Lieferketten und künftige Modellgenerationen beeinflussen kann, ist für die Einsatz- und Investitionsplanung relevant.
Dazu passt die zweite Beobachtung: Der offizielle WM-Kameraplan führt inzwischen ausdrücklich "Digital-First-Geräte" neben den klassischen Broadcast-Kameras, und HBS-Producer Paul King hat es selbst so formuliert, der Kameraplan sei heute ein Content-Dokument, keine reine Broadcast-Liste mehr. Die Grenze zwischen Consumer- und Profi-Technik verläuft längst nicht mehr entlang der Gerätekategorie, sondern entlang des Einsatzzwecks. Genau in dieser Grauzone spielt der Rechtsstreit.
Der Ton zwischen den Kontrahenten
Bemerkenswert ist auch, wie offen beide Seiten kommunizieren. Insta360-Gründer JK Liu deutete den Zeitpunkt der US-Klagen als Nervosität: Dass DJI ausgerechnet am Starttag der Luna Ultra klage, sage viel aus und offenbare die Furcht vor einem sehr wettbewerbsfähigen Konkurrenzprodukt. Zur Eigenständigkeit der Entwicklung erklärte er, die Luna Ultra sei das Ergebnis jahrelanger unabhängiger Forschung, begonnen bereits 2020, und keine Reaktion auf ein Konkurrenzprodukt. Ein Insta360-naher Insider ergänzte gegenüber der chinesischen Publikation The Paper, das Einreichen und Zurückziehen von Klagen sei normale juristische Strategie und kein Indiz für eine stärkere oder schwächere Position.
Auf der Produktebene will Insta360 nach Aussage Lius nicht über den Preis konkurrieren. Er nannte den aktuellen Markt für smarte Bildgebung "nicht rational" und kritisierte den anhaltenden Preiskampf. Stattdessen setze man auf Innovation, mehr Forschungsinvestitionen und zunehmend ausgefeilte KI-gestützte Bildverarbeitung. Langfristig will sich das Unternehmen vom reinen Hardware-Hersteller zu einem Ökosystem aus Hardware, Software, KI-Algorithmen, Cloud-Speicher und Abo-Diensten wandeln. Wer den Trend zu wiederkehrenden Softwareerlösen im Blick hat, erkennt hier ein bekanntes Muster.
Was das für den deutschen Markt heißt
Vorerst nichts Dramatisches: Die Luna Ultra bleibt hierzulande erhältlich, ein Verkaufsverbot in Deutschland steht nicht im Raum. Die Verfahren laufen in China, und chinesische Urteile wirken nicht unmittelbar auf den europäischen Markt. Aber beide Hersteller produzieren in China, und ein Urteil, das dort Herstellung oder Vertrieb einschränkt, schlägt über Lieferketten und Modellpolitik früher oder später auch hier durch. Ebenso könnten einzelne Funktionen betroffen sein, wenn Patente entweder für nichtig erklärt oder umgekehrt bestätigt werden.
Fazit
Zwei Hersteller aus Shenzhen streiten vor chinesischen Gerichten, und auf den ersten Blick klingt das weit weg von unserem Berufsalltag. Aber die Geräte, um die es geht, stehen längst im Kameraplan, im Rucksack und am Set: von der Pocket-Kamera für die schnelle B-Roll bis zum Ronin für die Bewegung, die anders nicht zu haben ist. Der Termin am 3. August ist deshalb keine Randnotiz aus der Wirtschaftspresse, sondern ein Datum, an dem ein Stück der Zukunft unseres Werkzeugkastens mitverhandelt wird.
Wer selbst mit Geräten beider Hersteller arbeitet: Habt ihr Sorge, dass sich das auf Verfügbarkeit oder Funktionsumfang auswirkt, oder haltet ihr das für einen Streit, der an der Praxis vorbeigeht?