Führverbot für Multitools

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  • Ich habe ein Victorynox SwissTool. Hier lassen sich die einzelnen Klingen und Werkzeuge ohne entsprechende Fingernägel nicht so einfach herausklappen.

    Einhändig geht das mal schon gar nicht, sodass ich damit wohl aus dem Schneider bin.


    Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass wir Fernsehschaffende im technisch-kreativen Komplex, wie es hier so schön heißt, unter die Ausnahmeregelung fallen, da wir unser Werkzeug in der Ausübung unseres Berufes benötigen und somit ein berechtigtes Interesse vorliegt.


    Zitat

    Zitat Nach § 42a Abs. 3 WaffG liegt ein berechtigtes Interesse insbesondere vor, wenn das Führen des Einhandmessers bzw. Multifunktionsgeräts im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt. Im Zusammenhang erfolgt das Führen, wenn der Gegenstand zur Ausübung des Berufes benötigt wird und das Führen zudem einen zeitlich-räumlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit aufweist. Erfasst sind daher bspw. auch Hin- und Rückwege oder Fahrten zum Kunden, selbst wenn diese unterbrochen werden (im Übrigen ist hierbei auch das Führen in der Gürteltasche erfasst). Die Beurteilung, wann eine Ausnahme vom Führverbot vorliegt, richtet sich stets nach den Umständen des Einzelfalles.

  • da geht einem ja das messer in der hosentasche auf.


    bei solch einem blödsinn kann man verstehen, weshalb die leute da draussen weniger staat und bevormundung haben wollen.


    heute ist bundestagswahl. also geht wählen!!!


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