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Neue DFS-Regeln für Drohnenflüge in Kontrollzonen: Was sich seit dem 6. August ändert

Wer für Beiträge Luftaufnahmen produzieren soll, kennt das Spiel: Das schönste Motiv liegt ausgerechnet in der Kontrollzone eines Verkehrsflughafens, und dann beginnt das Antragswesen. Seit dem 6. August gilt hier ein neues Regelwerk, und die Nachricht ist überwiegend gut: Für einen großen Teil der typischen EB-Drohneneinsätze entfällt die individuelle Freigabe. Dafür muss man jetzt rechnen können, und man sollte wissen, dass die Liberalisierung eine Kehrseite hat.
Arni
13. August 2026 um 15:59