Die fabelhafte Welt der 7% Mwst.

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  • Seit geraumer Zeit geistert nun schon die jüngste Errungenschaft der Kosteneinsparstrategen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Lande und sorgt hier und da für große Verwirrung unter den Produktionsfirmen und Selbstständigen.

    Aber worum geht es überhaupt? Ganz einfach. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bekommen wie jedes andere Unternehmen auch, welches die unterschiedlichsten Arbeiten von externen Dienstleistern ausführen lässt, regelmäßig Rechnungen von ihren Auftragnehmern gestellt.

    Diese Rechnungen enthalten, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einen Mehrwertsteueraufschlag von 19% wie es Kraft Gesetzes für die Erbringung von Dienstleistungen festgelegt ist.

    Für die meisten Geschäftstätigen sind diese 19% obendrauf überhaupt kein Problem, da jeder, der die Mehrwertsteuer irgendwo zahlen muss, selbige mit Posten verrechnen kann, wo er selbst Mehrwertsteuer eingenommen hat. Am Ende sind die 19% also für den normalen Unternehmer ein sog. "Durchlaufposten". Nicht so bei öffentlich-rechtlichen Institutionen wie beispielsweise die ARD- und ZDF-Anstalten.

    Diese dürfen die Mwst. nämlich nicht verrechnen und bleiben damit auf den Kosten sitzen. Und da man ja praktisch ständig nach Optimierungen im Finanzhaushalt sucht, wurde jetzt offenbar direkt an der ungeliebten Mehrwertsteuer angepackt mit dem Ergebnis, dass die Sender ihre externen Dienstleister dazu aufgefordert haben doch bitte künftig nur die ermäßigten 7% Mwst. bei Rechnungsstellung anzusetzen wie sie unter ganz bestimmten und sehr genau definierten Rahmenbedingungen gestattet sind.

    Das klingt beim ersten Mal vielleicht ganz logisch aus Sicht der Sender, doch haben diese die Rechnung offenbar ohne die Finanzämter gemacht. Welche Fallstricke hier vor allem für die Auftragnehmer lauern, die sich blindlings auf die Forderungen eingelassen haben, hat dankenswerterweise unser Kieler Kollege Detlev Freiherr von der Goltz mal sehr anschaulich für uns aufgedröselt.

    WICHTIG: Denkt aber bitte daran, dass wir hier keine steuerrechtliche Beratung machen dürfen. Dies ist alleine den Steuerberatern vorbehalten.

    Aber gebt dieses Schreiben gern euren Steuerberatern. Die werden die Analyse sicher bestätigen. Ähnlich werden es sicher auch eure Ansprechpartner bei den Finanzämtern tun. Auch ich habe wegen der Sache schon mehrere Telefonate mit meinem zuständigen Finanzbeamten geführt und er kam - wenn auch nicht so detailliert wie Detlev - zu dem selben Ergebnis.


  • Liebe Kollegen,


    diese 7% Regelung und der Erlass des Finanzministeriums von Schleswig-Holstein sorgen für Unruhe und viele Fragen. Auf jeden Fall hat es ja die Politik abgesegnet, allerdings wohl nur von dem kleinen Bundesland zwischen den Meeren und die Sender halten es für bundesweit rechtsverbindlich. Wie aus einem Schreiben einer großen Rundfunkanstalt zu entnehmen ist, sind die Sendeanstalten sich auch nicht mehr sicher. So kündigt z.B. eine große Sendeanstalt an, falls ein Finanzamt die 7% Regelung nicht anerkennt, die Mehrwertsteuerdifferenz rückwirkend zu bezahlen. Allerdings nur wenn dann das Unternehmen zusammen mit der Rundfunkanstalt gegen die Finanzverwaltung klagt. Ansonsten würde die Rundfunkanstalt nicht rückwirkend zahlen. Die Sendeanstalt würde auch die Prozesskosten übernehmen.

    Ein weiterer Punkt wären auch die vom Unternehmen an die Finanzverwaltung zu zahlenden Verzugszinsen. Auch das kann sehr teuer werden und davon steht von Seiten der Auftraggeber kein Wort. Von einem Juristen wurden mal die aktuellen Verträge einer Rundfunkanstalt für 2013/2014 geprüft. Nicht hinsichtlich der Umsatzsteuer, sondern nur ob es sich tatsächlich um einen Werkvertrag handelt, da es von der Arbeitsagentur ein neues Merkblatt bezüglich der Abgrenzung Werkvertrag/AÜG gibt.


    https://docs.google.com/viewer?a=v&q=c…NxJX9q2MUzsnPEw


    Der Jurist schätzt die aktuellen Verträge eindeutig NICHT als Werkvertrag ein und hat diverse Punkte aufgeführt die dem nach seiner Einschätzung eindeutig widersprechen.

  • Interessante Entwicklung. Ich hatte mich von Anfang an gewundert, das die Rundfunkanstalten einfach so eine Regelung für sich beanspruchen, die exklusiv von einem einzigen Bundesland gewährt wurde. Das wirft natürlich nicht gerade das beste Licht auf die verschiedenen Juristischen Abteilungen der Sender, da doch selbst dem normalen Bürger bekannt sein dürfte, dass Finanzamtfragen immer Ländersache sind.