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Fernseh-Kameraleute.de

Rundfunkgebühr im Wandel der Zeit


Arni

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Über einen Mangel an öffentlichen Debatten über den Sinn und Unsinn des derzeitigen gerätebezogenen Abgabesystems konnten sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale "GEZ" in der Vergangenheit nicht beklagen. Dem Image der Rundfunkgebühr dürfte es allerdings eher geschadet haben, wenn man sich das juristische Tauziehen durch die Instanzen um die Einbeziehung des Computers als potentielles Empfangsgerät betrachtet. Kein Wunder also, dass das Thema am vergangenen Dienstag wieder auf der Tagesordnung stand, als sich Politik und Medienvertreter zur "CDU-Media Night" in Berlin zusammen fanden und gemeinsam darüber disputierten.

In den Ländern sucht man bereits seit längerer Zeit nach einem für die Bürger nachvollziehbareren und gerechteren Abgabesystem. Favorisiert wird im Moment eine Haushaltsabgabe, wobei hier noch einige Punkte zu klären wären. Wie sieht zum Beispiel die rechtliche Seite aus? Rückt eine solche haushaltsgebundene Abgabe nicht schon bedenklich nah an eine Steuer heran? Desweiteren befürchten ARD und ZDF eine dramatische Verschiebung im Einnahmegefüge wenn Einrichtungen wie beispielsweise Hotels danach wesentlich weniger Abgaben zu leisten hätten. Diese Lücken müßten anderweitig geschlossen werden, damit die Etats stabil bleiben. Dies könnte entweder mit einer generellen Erhöhung des Monatsbeitrages oder aber mit einer Überprüfung der Gebührenbefreiungen für Hartz IV-Empfänger bzw. anderen befreiten Personengruppen erreicht werden.

Eine Einigung wird jedenfalls für das kommende Jahr angekündigt und spannend dürfte auch werden, wie ein möglicher Koalitionspartner FDP mit dem Thema umgeht. Immerhin vertreten die Freien Demokraten mit ihrem Konzept der "Medienabgabe" eine noch konsequentere Form der Liberalisierung der heutigen Abgaberegelung. Demnach würden die dann deutlich geringeren Beiträge in Höhe von derzeit geplanten rund 11,- Euro von jedem erwachsenen Bürger mit eigenem Einkommen gezahlt werden und eine Gebühreneinzugszentrale überflüssig machen.

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  • 11 Monate später...

Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat gestern sein Gutachten über eine mögliche Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen vorgestellt. Seinem Modell zufolge wird die Abgabe künftig pro Haushalt fällig und nicht mehr wie bislang gerätebezogen. Es würden dann insgesamt mehr Menschen zahlen, als bisher, da auch Haushalte ohne Fernseher und Computer zur Abgabe herangezogen würden.

Für sozial schwache Haushalte empfiehlt Kirchhof einen Wohngeldzuschuss von 18 Euro je Monat, so dass auch diese bislang befreite Klientel wieder an der Finanzierung von ARD und ZDF beteiligt werden könnte.

Eine Begründung warum sich nach seinem Modell in Zukunft auch Menschen ohne Empfangsgerät an der Rundfunkgebühr beiteiligen sollen, gibt er wie folgt:

"Eine Finanzierung der allgemein zugänglichen Quelle belastet grundsätzlich jedermann im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil er den Vorteil hat, nach individuellem Belieben auf diese Quelle seiner Information, Meinungsbildung, Unterhaltung und kulturellen Anregung zurückzugreifen."

Damit fällt für ihn die Abgabe nicht erst durch die Nutzung des Angebots an, sondern bereits für die Her- und Bereitstellung desselben. Somit würde auch positiven Nebeneffekten Rechnung getragen, die zum Beispiel entstehen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen durch investigativen Journalismus Unrechtmäßigkeiten aufdecken, die dem Verbraucher bzw. Betroffenen zugute kommen, selbst wenn er selbst nicht fern sieht.

Das Gutachten, welches zur kommenden Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni auf der Tagesordnung stehen wird, fand bereits gestern eine überwiegende Zustimmung sowohl von der Politik als auch von Seiten der Senderverantwortlichen. Ob sich Kirchhofs Vorlage als solide Handlungsgrundlage für die Ausarbeitung eines beschlussfähigen Papiers erweisen wird, bleibt abzuwarten. Eine Reform des Abgabemodells könnte frühestens mit der nächsten Gebührenperiode ab 2013 umgesetzt werden.

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  • 1 Monat später...

Die Ministerpräsidenten-Konferenz hat sich am gestrigen Mittwoch weitestgehend auf das von Paul Kirchhof erstellte Gutachten zur geräteunabhängigen Rundfunkgebühr geeinigt. Damit sollen ab dem 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebsstätten eine Abgabe entrichten, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht. Der monatliche Beitrag für private Haushalte soll sich dabei nicht wesentlich vom derzeitigen Grundbetrag von 17,98 € wegbewegen. Bei Unternehmen wird dagegen die Größe zur Berechnung ihrer Abgabe herangezogen.

Unklar ist hingegen, ob künftig auch Hartz IV-Empfänger ihren Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk leisten müssen. Kirchhofs Gutachten sah dies jedenfalls vor, wobei das Geld vom Staat übernommen werden sollte.

Vertreter der Anstalten äußerten sich bislang positiv zur geplanten Reform und sehen dadurch keine finanziellen Nachteile für die Sender. Das angedachte generelle Werbeverbot wurde fürs erste in ein auf Sonn- und Feiertage begrenztes, sowie an allen anderen Tagen auf ein Werbeverbot ab 20.00 Uhr abgemildert. Eine Ausnahmeregelung hierfür wurde allerdings für große Sportveranstaltungen vereinbart. Der sonntägliche Tatort wird also ab 2013 ohne den bekannten Belfast Child-Jingle einer deutschen Biermarke auskommen müssen. :D

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  • 1 Jahr später...

Was im Sommer 2010 bereits von der Ministerpräsidenten-Konferenz beschlossen wurde, ist nun offenbar auch von allen zustimmungspflichtigen Länderparlamanten ratifiziert worden oder gilt zumindest als sicher, dass es die parlamentarische Abstimmung erfolgreich durchlaufen wird.

Damit wird ab 2013 jeder Haushalt zur Abgabe der Rundfunkgebühr herangezogen, egal ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Die Höhe der Abgabe soll voraussichtlich nicht über dem derzeitigen gerätebezogenen Betrag von 17,98 €/Monat für einen Fernseher liegen.

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