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Innenministerkonferenz und Deutscher Presserat einigen sich auf Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des IMK-Vorsitzenden ab 2018

 

Die Innenministerkonferenz hat die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz beschlossen. Seit 2008 hatte es diesen nicht mehr gegeben. Mit der jetzt ge­troffenen Vereinbarung wird eine neue Pra­xis des bundeseinheitlichen Presseausweises unter dem Dach des Deutschen Presserates eingeführt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleich­tern, anerkannte Vertreterin bzw. anerkannter Vertreter der Presse zu sein.

„Wir freuen uns sehr, dass es nach vielen Jahren des Stillstands gelungen ist, sich mit dem Deutschen Presserat auf ein transparentes Verfahren nach objekti­ven Kriterien zu einigen. Wir müssen die Arbeit der hauptberuflichen Journalis­ten schützen, dazu gehört natürlich ein bundeseinheitlicher und damit für die Presse genauso wie für die Behörden verlässlicher Presse­ausweis", so der für dieses Projekt federführende Minister für Inneres und Sport aus Niedersachsen, Boris Pistorius. Der aktuelle IMK-Vorsitzende, Saarlands Innenminister Klaus Bouil­lon sagt: „Durch die neue Praxis können künftig alle Pressevereinigun­gen, die die in der Vereinbarung enthaltenden Voraussetzungen erfüllen, als ausga­beberechtigt anerkannt werden."

Ein wesentlicher Kern der Vereinbarung ist die Einführung einer „Ständigen Kommission". Sie wird unter anderem darüber entscheiden, welche Antrag stel­lenden Presseverbände die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ausgabe­berechtigung der bundeseinheitlichen Presseausweise erfüllen und ist paritätisch mit je zwei vom Deutschen Presserat und von der Innenministerkonferenz (IMK) entsandten Mitgliedern besetzt. „Auch durch die Einbindung der IMK wird dafür Sorge getragen, dass es bei dem neuen Ausgabeverfahren der bun­deseinheitlichen Presseausweise gerecht zugeht", so Pistorius und Bouil­lon.

Der Deutsche Presserat, die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, begrüßt die Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz: „Wir fördern damit die professi­onelle journalistische Arbeit ganz praktisch und verwirklichen damit eines unse­rer wesentlichen Ziele", so Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats. „Das Verfahren, auf das wir uns mit der IMK verständigt haben, legt transparente Kriterien fest, nach denen Journalistinnen und Journa­listen einen Presseausweis beantragen und Medienverbände einen solchen in Zukunft ausstellen können. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und trägt damit auch zu höherer Akzeptanz journalistischer Arbeit bei", so Haß.

 

(Quelle)

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Wenn das dazu führen sollte, dass Pressekonferenzen und andere halböffentliche Veranstaltungen wie z.B. Parteitage wieder etwas weniger überfüllt stattfinden können, soll es mir recht sein. Was sich da in der Vergangenheit so alles mit unters "Pressevolk" gemischt hat, war schon bemerkenswert. In meinen Augen also eine gute Entscheidung der Innenminister. :good:

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Vor allem die Scharen an (Video-) Bloggern und YouTubern sollte man meiner Meinung nach stärker reglementieren. Zur Qualitätssteigerung des Journalismus haben die nämlich nicht unbedingt beigetragen. :thumbdown:

  • 2 weeks later...
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Eure Argumente zählen alle - und doch sehe ich das nicht so eindeutig. Der Fokus wird bei den Vergaberichtlinien darauf ausgerichtet, daß man hauptberuflicher Journalist ist. Das ist für Freie wie mich ein echtes Problem, die ihren Lebensunterhalt auch mit Technik und Mediengestaltung bestreiten. Und davon wird es nicht wenige geben.

 

Ich arbeite als VJ gelegentlich für den WDR, allerdings nur in einem Umfang, mit dem ich bestimmt nicht den Richtlinien des DJV entspreche. Darüber hinaus baue ich eine Videoproduktion auf, die aber mit Journalismus ansonsten wenig zu tun hat. Wenn ich aber für den WDR unterwegs bin, bin ich dennoch in Presse-Mission unterwegs. Nicht weniger professionell als ein festangestellter EB-Assistent.


Allerdings sehe ich die Thematik letzenendes doch entspannt, weil ich meinen Presseausweis (habe einen "Halbseidenen" vom DFJ...) bislang kaum gebraucht habe. Mit Senderlogo auf dem Windschutz vermutlich in Zukunft noch weniger...

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Wenn Du für den WDR hin und wieder tätig bist, sollte es eigentlich in dessen Interesse sein Dir irgendein Schriftstück auszuhändigen, der diese journalistische Tätigkeit bestätigt, um damit dann einen offiziellen Presseausweis bei einem anerkannten Verband beantragen zu können. Es ist ja niemandem geholfen, wenn die freien Mitarbeiter des WDR künftig auf keine Pressekonferenz mehr dürfen.

 

Andererseits sehe ich das auch ähnlich entspannt wie Du. Einen gültigen Presseausweis wird man auch in Zukunft nur dort vorzeigen müssen, wo es entweder Security-Personal oder Polizei gibt. Also beispielsweise auf großen Parteitagen und auf Groß-Demos, bei der die Polizei mehrere Gruppen voneinander trennen muss. Willst Du dort eine Polizeikette passieren, werden sie das nur befugten Pressevertretern erlauben, die das mit einem entsprechenden Ausweis belegen können. Und das wird ab 2018 eben nur der bundeseinheitliche und einzig wahre Presseausweis sein. :]

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