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BVFK-Pressemitteilung vom 19.09.2016: Honorarstandards für Kameraleute


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Unternehmer, unternehmt was! – Wie Kameraleute gemeinsam für die  Zukunft ihrer Branche kämpfen

 

Unter dem Dach des Bundesverbands der Fernsehkameraleute (BVFK) bündeln (über)regionale Initiativen in einer groß angelegten „BVFK-Honorar-Initiative 2016“ ihre Kräfte. Stagnierende Gagen und fortschreitendes Honorardumping entziehen einer gesamten Branche wirtschaftlich den Boden und bedrohen ihre Existenz. Es ist eine verheerende Situation, in der einige wenige Akteure einer großen Anzahl an Einzelunternehmern/innen die Preise diktieren. Jetzt stellen sich die Kameraleute ihrer unternehmerischen Verantwortung und läuten einen Paradigmenwechsel ein.

 

 

Nach jahrelanger Arbeit kommen neue Lehrjahre

 

Leidenschaft lässt sich gut ausbeuten. So gut, dass sich eine ganze Kreativbranche in die Misere manövriert hat. Seit 20 Jahren stagnieren die Tagessätze für Fernsehkameraleute auf einem niedrigen Niveau oder sinken sogar weiter ab. Währenddessen hat die Kaufkraft des Geldes abgenommen und nehmen Kosten und Investitionen für Material und Fortbildungen aufgrund beschleunigter Innovationszyklen stetig zu.

 

Mit Fernsehbildern wird auch in 2016 noch gutes Geld verdient. Jedoch nicht von denjenigen, die unter hohem körperlichen Einsatz, zu jeder Tages- und Nachtzeit, mit großem Sachverstand und handwerklichem Können diese Bilder machen und gestalten. Auf der einen Seite diktieren wenige große Sender(gruppen) die Preise für Ausschreibungen und Tageshonorare, auf der anderen Seite finden freischaffende Einzelunternehmer/innen und Kreative am Verhandlungstisch kaum einen Platz. Wenn man zum Beispiel einen Handwerker bestellt, schreibt man ihm dann vor, welches Honorar er bekommt? Nein, man fragt nach seinem Honorar! Genau anders herum ist es auf dem freien Markt in der Fernsehbranche. Wo Preisdiktate über Angst funktionieren und wenige Akteure eine ganze Branche steuern, da herrscht kein fairer Wettbewerb. Mit diesen unhaltbaren Zuständen soll nun endlich Schluss sein.

 

„Das sind die wichtigsten Sachen, die wir von unserer Seite aus tun können: Uns unternehmerisch aufzustellen, unser Denken umzupolen. Nicht mehr nur zu glauben, wir sind eben Kameraleute, wir machen gute Arbeit, sondern zu kapieren, dass wir Unternehmer sind und dass wir unternehmerische Entscheidungen treffen müssen!“ (Ingo Däubner, Leiter des Ressort Honorare beim BVFK)

 

 

Infoblock:

 

Die Inflationsrate in Deutschland ist aktuell sehr niedrig. Sieht man aber die Entwicklung seit 1991, ist die Geldentwertung unbestreitbar. Die Stagnation der Honorare für Kameraleute auf dem Niveau von 1995 hat somit einen massiven Einkommensverlust zur Folge.


http://www.finanz-tools.de/inflation/inflationsraten-deutschland


Bei wirtschaftlich seriöser Kalkulation errechnet sich ein auskömmliches Honorar unter Berücksichtigung mehrere Faktoren: betriebliche Ausgaben, Anschaffungen, Reparaturen, Fortbildung, Akquisition, Krankheitsvorsorge, Altersvorsorge, betriebliche Vorsorge sind einige der wichtigen Posten. Außerdem ist wichtig zu verstehen, dass selbstständige Kameraleute arbeitsbedingt auf höchstens 12 Drehtage pro Monat jährlich kommen! Zur Kalkulation von Stundensätzen für Selbstständige siehe: https://www.lambertschuster.de/existenzgruender/stundensatz-kalkulationfuer-freiberufler-und-selbstaendige/


Zu berücksichtigen sind auch unterschiedliche Bezahlungen für gleiche Arbeit, d.h. im Fall von Kameraleuten die Bezahlung laut geltender Tarifverträge für Angestellte im Vergleich zu Selbstständigen. Siehe dazu: https://www.crew-united.com/downloads/tarif_de_tarifvertrag_201603.pdf

 

Aufgrund eines Wirtschaftsgutachtens, das der BVFK in Auftrag gegeben hat, errechnet sich nach von unabhängiger Seite geprüften und angewandten wirtschaftlichen Kriterien ein angemessener Tagessatz für selbstständige Kameraleute von 670 – 760 EUR. Üblich sind laut belastbarem Datenmaterial, das der BVFK aus wissenschaftlich begleiteten Umfragen gewonnen hat, aber oft nur 200 – 400 EUR. Die Diskrepanz ist vehement.

 

Der BVFK hat aus diesem Grund das Thema Honorare zu seinem Hauptanliegen in diesem Jahr  gemacht und eine ganze Reihe an Aktivitäten gestartet und begleitet:

 

  • An allererster Stelle steht dabei die Information aller in der Branche Tätigen. Ohne Solidarisierung und ohne entsprechendes Handeln wird es nicht gehen. Demgemäß ist der BVFK mit anderen Branchenverbänden und –vertretern stark vernetzt und baut dieses Netzwerk ständig aus.
  • Der Verband betreibt vehement Aufklärung über die derzeitige allgemeine Honorarsituation und sammelt hierzu schon seit langem belastbares Datenmaterial. Er bezieht sich dabei auch auf extern in Auftrag gegebene Wirtschaftsgutachten.
  • Der BVFK bietet bundesweite Workshops an, in denen von Trainern und Coaches vermittelt wird, wie man als unternehmerisch denkender Kameramensch seine Preise errechnen und einfordern muss um Handelsbeziehungen auf Augenhöhe zu gestalten.
  • Außerdem sollen in ganz Deutschland Kamera-Kongresse abgehalten werden, die Betroffene, Interessierte und Verantwortliche an einen Tisch bringen. Bereits im Mai diskutierte der BVFK auf dem sogenannten „E-Kamerakongress“ in Hamburg in Gegenwart von Branchenexperten und Juristen die Situation der Studiokameraleute. Diese sind besonders betroffen, da sie häufig ohne eigenes Team oder eigenes Equipment arbeiten und neben einer geringen Verhandlungsmacht als Selbstständige immer wieder mit Statusproblemen zu kämpfen haben.
  • Der BVFK berät und begleitet regionale und bundesweite Initiativen und bietet sich dabei auch als Gesprächspartner für Sender und Produzenten an. Gezielt sucht der Verband schon seit geraumer Zeit das direkte Gespräch mit Senderverantwortlichen, um auf die schlechten Arbeitsbedingungen der Kameraleute aufmerksam zu machen.
  • Nicht zuletzt geht der Bundesverband mit seinen Anliegen auch in die Politik und sucht dort das Gespräch, um mit seiner Expertise auf notwendiges politisches Handeln aufmerksam zu machen.
  • Ein ebenso wichtiges Anliegen ist es, die Öffentlichkeit über den Zustand der Branche zu informieren. Es sind schließlich die öffentlich-rechtlichen Sender, die nicht im Geheimen wirtschaften und handeln dürfen und die darüber öffentlich Rechenschaft abzugeben haben, welche Arbeitsbedingungen sie in ihrem Geschäft erschaffen und zu verantworten haben.

 

 

Honorarstandards für Fernsehkameraleute

Teil 1: Selbstständige Fernsehkameraleute Einzelunternehmer ohne eigenes Equipment und Personal

Der BVFK ist entwickelt valide Standards, die den Fernsehkameraleuten Orientierungshilfe geben, wie hoch eigentlich das Tageshonorar sein müsste.

Dieser Standard wird mit Sicherheit nicht die real existierenden Honorare widerspiegeln und sie bilden auch nicht das ab, was gegenwärtig realistisch ist.

Es handelt sich dabei aber um belegbares Faktenmaterial, das einer rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Prüfung standhält und das die realen Kosten der einzelnen Fernsehkameraleute berücksichtigt.

Dieser Standard sollte am Anfang jeder Verhandlung stehen!

 

Da der BVFK rein rechtlich nicht in der Lage ist Honorare festzusetzen, kann sich jede/r Fernsehkameramann/-frau in Deutschland selbst ein Bild machen und Berechnungen anstellen. Der BVFK stellt in diesen Standards mehrere Möglichkeiten und Wege vor.

 

Seit Jahren schon stagnieren die Honorare bei den freischaffenden und selbstständigen Fernsehkameraleuten.

Derzeit ist sogar ein realer Rückgang der Honorare zu verzeichnen.

Der BVFK hat 2014 eine Honorarumfrage durchgeführt, um belastbare Zahlen über die Höhe der Honorare, die regionalen Unterschiede und die durchschnittlichen Beschäftigungstage zu erfahren.

Das Ergebnis zeigt, dass die gezahlten Honorare bei weitem nicht dem entsprechen, was der BVFK für angemessen hält, um auskömmlich leben zu können.

Viele Kosten, wie Altersvorsorge, Weiterbildung, Versicherungen fallen unter den Tisch, auf einen kalkulierten Unternehmensgewinn wird teilweise verzichtet.

Die durchschnittlichen Arbeitseinsätze liegen bei selbstständigen Fernsehkameraleuten bei 11 Tagen – viel mehr ist nicht zu erwarten. Sollen doch die selbstständigen Kameraleute gerade die Einsätze in den Spitzenzeiten abdecken. Außerdem ist es vielfach so, dass bestimmte Ereignisse eben mehr Kameraleute und Fernsehteams binden, die in anderen Zeiten und anderen Tagen nicht benötigt werden.

Dieses Risiko hat der Auftraggeber zu tragen.

Es ist weiterhin zu beobachten, dass Auftraggeber Tagessätze festlegen, ohne individuelle Verhandlungen zu führen.

Gerade aber das Verhandeln ist ein Merkmal der Selbstständigkeit und ein weisungs- und betriebsunabhängiges Geschäftsverhalten und wird vom Gesetzgeber sogar gefordert. (SGB IV §7).

 

 

A)  Honorarentwicklung

 

Wir können annehmen, dass Löhne, Gehälter und Honorare im Lauf der Zeit steigen. Wenn also ein selbstständiger Kameramann/-frau vor 25 Jahren 600,00 DM/Tag verdient hat, kann man mithilfe des Nominallohnindex berechnen, wieviel er heute verdienen müsste.
Diese Rechnung ist sehr pauschal.
Es gibt wenig Material über die Honorarstandards aus dieser Zeit, die Gesetzeslage war eine andere und die freischaffenden Fernsehkameraleute waren vielfach auf Lohnsteuerkarte und somit sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Das Modell der selbstständigen Beschäftigung war beim Fernsehen nicht üblich.
Dennoch wurde bei den zahlreich aufkommenden Video-Produktionsfirmen tageweise und selbstständig beschäftigt.
Wir haben Einzelbeispiele gefunden, in denen Honorarschwankungen in jener Zeit von 500 bis 700 DM/Tag (Mittelwert: 600 DM) ermittelt wurden.

 

Der Nominallohnindex liegt zwischen 1991 und 2012 bei 73,3 %, das würde ein Anstieg von durchschnittlich 3,5% p.a. bedeuten.
Für die letzten 25 Jahre seit 1991 wäre das ein Anstieg von 87,5%.
Der Reallohnindex hingegen unterliegt kaum Schwankungen, was bedeutet, dass Preisanstieg und Lohnentwicklung im Durchschnitt relativ gleich geblieben sind.
In den Jahren 2007 bis 20012 lag der durchschnittlich Nominallohnindex bei 12,2%. Angelernte und ungelernte Arbeitnehmer haben in diesem Zeitraum nur einen Nominallohnindex von 10 bzw. 9,8%, Führungskräfte dagegen einen von über 15%. Facharbeiter liegen bei 12,8%.
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

 

Wenn wir hier also den Durchschnittswert von 12.2% zugrunde legen, liegen wir damit schon unter der Klassifizierung von Kameraleuten, die als Unternehmer tätig sind (Führungskräfte!) und über eine qualifizierte Ausbildung (Facharbeiter!) verfügen. Mögliche Ungenauigkeiten und Schwankungen vor 2007 werden somit ausgeglichen.

 

Nach aktuellem Kurs entsprechen 100,00 DM 51,13 EUR.
Bei einem Nominallohnindex von 87,5% ergibt sich bei einem Tagessatz von 500,00 bis 700,00 DM vor 25 Jahren heute ein Tageshonorar von 480,00 bis 670,00 EUR.
(Schnitt: 575,00 €)

 

Bei dieser Berechnung muss man die Frage berücksichtigen, ob es sich damals überhaupt um eine auskömmliche Vergütung gehandelt hat.
Alles war früher auch nicht richtig!

 

 

B)  Equal Pay

 

Unter Equal Pay versteht man die gleiche Bezahlung für alle Beschäftigten ausgehend von den Kosten des Arbeitgebers/Auftraggebers für die Beschäftigten. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschäftigten fest angestellt, freiberuflich oder selbstständig tätig sind.
Sicher können sich für einzelne Beschäftigungsmodelle, je nach Arbeitsprojekt, bestimmte Präferenzen ergeben, die sich auch im Marktpreis (Angebot & Nachfrage) darstellen. Jedoch ist es nicht akzeptabel, dass für gleiche Arbeit völlig divergierende Kosten entstehen.
Die Arbeitskosten müssen auch für die Unternehmen vergleichbar sein und als Argumentation für eine realistische Verhandlungsbasis kann dieses Modell sehr gut herhalten, da es sich ja auf die Kosten des Auftraggebers bezieht.

 

Es gibt von der „Verdi-Filmunion“ ein Berechnungsmodell aus dem Jahr 2013 mit Namen „NDR-EqualPay-Berechnung“, das Daten des Hessischen und des Norddeutschen Rundfunks zu Grunde legt.
Danach erhalten Rechnungssteller bei diesen beiden Rundfunkanstalten zwischen 368 € und 460 €.
Die vergleichbaren Zahlen für Arbeitnehmer liegen zwischen 291 € und 362 €.
Verglichen wird in 3 Vergütungsgruppen in beiden Sendern.
Verdi schlägt für den 10-Stunden-Tag, für den AG-Anteil zur Sozialversicherung und ein Betriebskostenanteil drauf und kommt auf ein errechnetes Tageshonorar von 760,00 EUR.

 

Differenzierter ist die Equal-Pay Berechnung von fairTV e.V. in Zusammenarbeit mit LANGER MEDIA research & consulting, Jörg Langer / Filmuniversität Babelsberg.
Es handelt sich dabei um einen Online-Rechner, der speziell als Verhandlungstool gestaltet wird und den Film- und TV-Schaffenden helfen soll, die Honorare der Angestellten der Sender auf sich als Freiberufler bzw. Selbständige "umzurechnen". Der Equal-Pay-Rechner befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase und ist daher noch nicht öffentlich. Die Ergebnisse sind also noch nicht final, zeigen aber bereits eine deutliche Tendenz.

 

Dieses Modell nimmt die Haustarifverträge der öffentlich-rechtlichen Sender zur Basis und geht entsprechend von einer Regelarbeitszeit von 8h aus, wie sie im deutschen Arbeitszeitgesetz auch für Arbeitnehmer festgeschrieben ist. Mehrarbeit bleibt natürlich möglich, wird aber extra vergütet.
Zusätzlich berücksichtigt fairTV tarifliche Leistungen der Festangestellten wie bezahlten Urlaub und Krankheit, die durchschnittlich möglichen Einsatztage, Fixkosten in der Selbstständigkeit sowie die Bildung von Rücklagen bzw. Unternehmerrisiko und Unternehmerchance.

 

Die Kostenparameter sind für den jeweiligen Auftraggeber differenziert aufgeführt, u.a. Wochenenden, Feiertage pro Bundesland, Urlaub entsprechend Tarifvertrag, durchschnittliche Krankentage, Tage und Kosten für Akquise, Buchhaltung, Büroorganisation, Weiterbildung etc.
(Quellen u.a.: Stat. Bundesamt, Bildungsurlaubsgesetz).

 

Daraus resultierend geht fairTV derzeit von 121 Einsatztagen / Jahr aus. Berücksichtigt werden 19,3% SVAGA, eine Fixkostenumlage von 59,55€ / Tag sowie 15% Gewinn u.a. für die Bildung von Rücklagen.
Exemplarisch verglichen mit einem Vergütungstarifvertrag beim MDR (VG:VI, Stufe 4) entspricht das einem Tageshonorar von 701,35 EUR, hier allerdings für einen 8-h-Tag (Pausen exklusiv), wie er auch in den Sendern regelmäßig geleistet wird.
Für einen üblichen 10-h-Tag bedeutet das ein Tageshonorar von rund 875,00 €.

 

 

C)  Kostenrechner / Kalkulator

 

Im Internet gibt es zahlreiche Kostenkalkulatoren für selbstständig Tätige, die allesamt auf der Grundlage basieren, dass sich Kosten, realistische produktive Arbeitszeit und Gewinnspanne zu einer festen Größe errechnen lassen, bei der dann jede/r sehen kann, was er/sie eigentlich verdienen
müsste.
Dieser kaufmännische Ansatz lässt sich am besten von den Betroffenen nachvollziehen, weil nur diese zur Berechnung hinzugezogen werden.
Auf vielen Seiten von Selbstständigen-Vereinigungen sind solche Berechnungen nachzulesen.
Der BVFK wird in einem gemeinsamen Projekt mit dem Bundesverband Filmschnitt-Editor (BFS) einen Kalkulator entwickeln, und diesen auf der Website implementieren. Dieser ist dann ganz auf unsere Klientel zugeschnitten.

 

Besondere Erwähnung bekommen die Berechnungen vom renommierten Unternehmensberater Lambert Schuster.
Diese gehen von einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 3903,00 € in Deutschland aus (statistisches Bundesamt).
Die Fernsehkameraleute sollten den Anspruch haben wenigstens diesen Durchschnittsverdienst zu erreichen.

 

Kosten:

  • 19,3% AG Anteil zur Sozialversicherung
  • 1500,00 € Pauschale Fixkosten (Miete, Heizung, Strom, Büromaterial, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen, Beratung etc.)

 

Produktive Arbeitszeit – von 365 Tagen wird abgezogen:

  • 104 Wochenenden (im Schnitt)
  • 13 Feiertage (im Schnitt)
  • 28 Urlaubstage
  • 5 Krankheitstage
  • 5 Tage für Aus- und Weiterbildung -> Summe: 211 Tage (8 Stunden)
  • 1/3 dieser Zeit geht für folgende unproduktive, nicht direkt zu berechnende Tätigkeiten verloren (Büroorganisation und Buchhaltung, Akquise, Marketing etc.)

 

Ergebnis: 140,67 8-Std.-Tage/anno – bedeutet 11,8 Tage/Monat.

 

Gewinn – Was keiner vergessen sollte; Ein Unternehmen sollte nicht nur kostendeckend arbeiten, sondern auch Gewinn abwerfen.

  • Diese Rücklagen liegen bei 15%.

 

Ein Tageshonorar auf einer Basis von 10 Arbeitsstunden liegt bei dieser Berechnung bei 773,90 €.

 

(Quelle: https://lambertschuster.de/existenzgruender/stundensatz-kalkulation-fuer-freiberufler-undselbstaendige)

 

 

Ergebnis

 

Der Honorarstandard des BVFK für den Tagessatz eines 10-Stunden-Tags für einen selbstständigen Fernsehkameramann/-frau liegt (gerundet) zwischen 580,00 € und 875,00 €.

 

Weitere Berechnungen und insbesondere der BVFK-Kalkulator folgen.

 

Diese Standards werden erweitert auf

  • Fest angestellte Arbeitnehmer
  • Freie Arbeitnehmer
  • EB-Teams

 

 

Quelle und weiterführendes Material zum Thema Honorare: http://www.bvfk.tv/presse/pressevonuns

Original-Dokument: Honorare für Kameraleute (PDF) --> Klick mich <--

 

Berlin im September 2016

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damit wissen wir nun wo die reise eigentlich hingehen sollte. aber mal im ernst. wie soll sich das bei der derzeitigen markt-situation erreichen lassen?

fakt ist doch eins. der markt macht die preise. und solange dieser jahr für jahr mit frisch ausgebildeten mediengestaltern regelrecht überschwemmt wird, wird sich an der aktuellen lage nichts ändern. wären wir jetzt ähnlich wie die steuerberater und rechtsanwälte in kammern organisiert, sähe das natürlich anders aus. dort muss sich jeder an die abrechnungssätze halten. dumping ist dort praktisch durchs system ausgeschlossen.

 

solange unsere Branche aber den gesetzen des freien marktes unterliegt, lassen sich auskömmliche honorare nur durch verknappung der auf dem markt befindlichen fachkräfte erreichen. das wissen die verbände auch. nicht nur im giftschrank des bvfk liegt meines wissens das szenario den ausbildungsweg mediengestalter bild/ton mal für ein paar jahre komplett auszusetzen, um die fehlgeleitete politik zu korrigieren. dort wird sehenden auges jahr für jahr neues prekariat herangezüchtet und anschließend durch den fleischwolf der selbstausbeutung gedreht. erinnert mich immer ein wenig an eine szene aus pink floyds "another brick in the wall".

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Siehe auch den satirischen Spruch in meiner Signatur. ;)

 

Ich bin im Moment auch eher skeptisch, dass sich da in naher Zukunft was zum Positiven verändern wird.

 

Nichtsdestotrotz möchte ich dem BVFK und allen anderen Verbänden für ihre unermüdliche Arbeit danken, die sie tagtäglich überwiegend ehrenamtlich leisten.

 

Manchmal reicht es ja schon aus zumindest etwas Optimismus zu verbreiten. Aber ganz ehrlich. Ohne die nötige Portion Humor wäre das hier alles nur schwer zu ertragen.

 

Habt einen schönen Tag, Kollegen! :)

Du bist flexibel, arbeitest gern mehr als 10 Stunden am Tag und verzichtest gern auf eine Überstundenvergütung?
Auf freie Wochenenden kannst Du gern verzichten und eine eigene Familie willst Du sowieso nie gründen, geschweige denn ernähren?
Du möchtest kreativ arbeiten, und das für einen Lohn knapp über dem Gastro-Gewerbe?
Dann mach doch einfach irgend was mit Medien! :D

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Da ist mir doch eben beim gemütlichen Brunchen beinahe der Beluga-Kaviar aus meinem offenen Mund ins Champagner-Müsli gefallen, als ich die Zahlen gelesen habe. :wistesdiemoeglichkeit:

 

Also von diesem Tageshonorar bin ich ja noch meilenweit entfernt. Und es liegt sicher nicht daran, dass ich ne Frau bin. :wzwink:

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Also die ersten Reaktionen im Kollegenkreis kamen vor allem von EB-Assistenten. An uns wurde in dem Papier ja irgendwie überhaupt nicht gedacht, kann das sein? Offenbar gibt es beim BVFK keinen Platz für die "Lastenträger" im Team, was ich wirklich traurig finde. ;(

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Och... Icke... Der BVFK mag sich jetzt vielleicht in seinem ersten Entwurf auf die Kameraleute konzentriert haben, da kommt aber gewiss im nächsten Durchgang, wenn es um die EB-Team-Kalkulation geht auch für euch was nach. Und wie Du im Abschnitt B) Equal Pay auch lesen kannst, arbeitet fairTV parallel an einem eigenen, noch differenzierteren Honorar-Rechner, der dann neben Kameraleuten auch Assistenten und Editoren (Cuttern) zur Verfügung stehen wird. Es ist also an alle gedacht. :]

  • Bravo! 1

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Nagut. Den BVFK hab ich jetzt trotzdem nicht mehr lieb und werde stattdessen in der Hauptstadt über die Arbeit von fairTV berichten. :good:

 

Gibt es denn schon eine grobe Schätzung wo nach der fairTV-Berechnung ein Honorar für einen EB-Assistenten anzusetzen wäre? Denn ehrlich gesagt wären wohl die meisten meiner Assi-Kollegen schon überglücklich, wenn sie die 200 - 400,- € hätten, die ein Kameramann aktuell bekommt.

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Nach ersten Hochrechnungen - das Projekt ist wie oben geschrieben noch nicht final - würde demnach ein freier EB-Assistent zwischen 444,- € (Einsteiger) und 616,- € (erfahrene Spitzenfachkraft) bekommen müssen. Die Zahlen orientieren sich im jetzigen Berechnungsmodell nach dem MDR-Haustarifvertrag für Festangestellte und wie man weiß, spielt der MDR gehaltstechnisch keinesfalls in der oberen Tabellenhälfte, wenn Du verstehst was ich meine. ;)

  • Bravo! 1

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