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  1. Zitat

    Das Präsidium ist sich im Klaren darüber, dass alle Szenarien und Handlungsoptionen auch von externen Faktoren abhängig sind, auf deren Entwicklung DFL und Clubs nur begrenzt oder teilweise gar keinen Einfluss haben: u.a. die weitere Verbreitung des Virus und die Bewertung der Lage durch die Politik. Vor diesem Hintergrund wird das Präsidium der Mitgliederversammlung eine weitere Aussetzung des Spielbetriebs in der Bundesliga und 2. Bundesliga bis mindestens 30. April empfehlen.

    (Quelle)

  2. P r e s s e m i t t e i l u n g

                                                              

    München, 22.10.2019

                                          

     

    Mediengewerkschaft VRFF gründet Tarifkommission für FREIE bei Film und Fernsehen


    Gewerkschafter und Berufsverbände wollen tarifvertragliche Strukturen verbessern

     

    Am Montag, den 21. Oktober, hat sich in der historischen Münchener Seidlvilla eine 12-köpfige Tarifkommission der VRFF für den Bereich „Freie Produktionswirtschaft“ konstituiert, um nun in die konkrete Tarifarbeit einzusteigen. Viele Filmschaffende leiden unter extremen Arbeitsbedingungen und mangelhaftem tariflichen Schutz. Auch die Vergütungen bei Film und Fernsehen sind häufig grotesk niedrig - verglichen mit dem Ruf der Medienindustrie als prosperierendem Berufsfeld. Hier setzt die neue Gewerkschaft für die freien Mitarbeiter*innen bei Film- und Fernsehproduktionen an.

     

    Die VRFF vertritt aktuell die Interessen von über 1500 projektweise sozialversicherungspflichtigen Film- und Fernsehschaffenden, die Mitglieder der Berufsgruppe „Freie Produktionswirtschaft“ bzw. der kooperierenden Verbände sind. Damit ist sie die größte berufsübergreifende gewerkschaftliche Vertretung von Freien innerhalb der Film- und Fernsehbranche in Deutschland - und wächst weiter.

     

    „Der Zuspruch für die Betriebsgruppe FREIE der VRFF resultiert aus der großen Unzufriedenheit vieler Filmschaffender und zahlreicher Berufsverbände mit der überkommenen gewerkschaftlichen Schwäche auf Seiten der ver.di. Es sind bereits tragfähige Vereinbarungen der VRFF mit mehreren Berufsverbänden zustandegekommen - weitere werden folgen. Wir sind auf einem soliden Wachstumspfad“, betont der Vorsitzende der Betriebsgruppe, Roland Kuhne bei der Gründung der Tarifkommission.

     

    Der Geschäftsführer des BVK, Michael Neubauer, ergänzt: „Für die Berufsverbände ist ein starkes und engagiertes tarifpolitisches Netzwerk existentiell wichtig, denn die Arbeitsbedingungen in der Branche müssen attraktiver werden, um den Fachkräftemangel zu überwinden! Da ist ein frischer gewerkschaftlicher Ansatz gefragt – für die Beschäftigten und für den Produktionsstandort!“

     

    Mit der VRFF tritt für die freien Film- und Fernsehschaffenden endlich eine Branchengewerkschaft auf den Plan, in der nicht Funktionäre den Ton angeben, sondern die Filmschaffenden selbst.                                                                                  

     

    Kooperationsverbände der VRFF Betriebsgruppe „Freie Produktionswirtschaft“ sind bisher

     

    BFS

      BVFK  

    BVK

     IDS 

    VSK

    Bundesverband Filmschnitt Editor e.V.

    Bundesverband der Fernsehkameraleute e.V.

    Berufsverband Kinematografie e.V.

    Interessenverband Deutscher Schauspieler e.V.

    Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild e.V.

                                                                                    
    v.i.S.d.P. / Kontakt:
    Roland Kuhne, Betriebsgruppenvorsitzender                                       Vereinigung der Rundfunk-, Film und Fernsehschaffenden
    BG Freie Produktionswirtschaft in der VRFF
    Bayerisches Filmzentrum, Geb. 49                      
    Bavariafilmplatz 7
    82031 Grünwald-Geiselgasteig
    Tel: 089-6498-1137
    roland.kuhne@vrff.de

  3. + + + Presseinformation + + + 

     

    Panasonic hat der Öffentlichkeit auf der IBC 2018 ein neues 8K ROI (Region of Interest) Mehrkamera-System vorgestellt, das die Fernsehlandschaft verändern soll, indem bis zu vier unterschiedliche HD-Bildausschnitte von einer einzigen 8K-Kamera produziert werden können sollen.

     

    Erhältlich ab Sommer 2019 wird das System die operative Effizienz verbessern, da sich aus einem einzelnen 8K-Bild vier separate Kameraeinstellungen herausnehmen lassen, was die Betriebskosten bei einer Vielzahl möglicher Produktionsanwendungen reduziert.

     

    Ausgestattet mit einer automatisierten Bild-Korrektur-Technologie gewährleistet das Kamera-System auch, dass jegliche verzerrte Bilder korrigiert und aus dem 8K-Bild heraus zu einem natürlich ausgeschnittenen Full-HD-Bild kadriert werden können.

     

    Mehrere Kameras können über das System eingebunden werden, mit einer von einem Haupt-Operator kontrollierten Kamera, die mit weiteren Unterkameras verknüpft werden kann, die wiederum, je nach aufzunehmendem Ereignis auch entsprechend vorprogrammiert werden können . Dies bedeutet, dass ein einziger Operator mehrere Kameras mit jeweils verschieden voreingestellten Bildausschnitten kontrollieren kann, und dadurch einen kosteneffektiven Mehr-Kamera-Betrieb ermöglicht.

     

    Das System ist somit in der Lage die Herstellungskosten bei vielen verbreiteten Ereignissen dramatisch zu reduzieren, gut geeignet für Sportübertragungen, Bühnen- und Studioproduktionen. Zudem hilft es dabei die Einnahmen durch Sitzplatzverkäufe bei Live-Events zu steigern, da am Veranstaltungsort weniger Platz für den Einbau von Kameratechnik nötig sein wird.

     

    "Durch die Umstellung von mehreren 4K- oder Full-HD-Kameras auf Panasonics neue 8K-ROI-Kamera können Produktionsunternehmen ihre Kosten deutlich reduzieren, ohne die immersive Erfahrung zu beeinträchtigen", erläutert Sivashankar Kuppusamy, Marketing Manager EMEA bei Panasonic. "Bisher war 8K ein Nischenprodukt. Unsere Entwicklungen bringen 8K auf eine Ebene, von der die gesamte Branche profitieren kann."

     

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    (Foto: Panasonic)

     

     

    (Quelle)

  4. Bilder begeistern die Menschen seit jeher! Egal ob Nachrichtensendung, Theaterinszenierung oder Olympische Spiele: Ohne Kameramänner und -frauen läuft im Fernsehen nichts. Als Kameramann/-frau für Studioproduktionen und Außenübertragungen sind Sie unmittelbar bei der Herstellung unserer Produktionen eingebunden, Sie gestalten die Bilder!

     

    Auf den Punkt: Worum geht's? Wie funktioniert's?

     

    Wir brauchen Kameramänner und -frauen, die mit ihrer Kreativität und ihren Bildideen unser erfolgreiches Programm bereichern!
    In Absprache mit Regie und Redaktion sind Sie verantwortlich für die optische Umsetzung bei Studioproduktionen und Außenübertragungen.
    Wir bereiten Sie umfassend ganz praxisorientiert auf diese Aufgaben vor. 
    In ergänzenden Seminaren vertiefen Sie Ihr gewonnenes Wissen und erfahren mehr über Licht- und Bildgestaltung. Mit dem Volontariat als Basis, mit Engagement, Ehrgeiz und Leidenschaft werden Sie später selbst Bildgestalter.

     

    Was bieten wir Ihnen?

     

    • Sie arbeiten an einem tollen Produkt mit! Schon während Ihrer Ausbildung tragen Sie aktiv zum Gelingen unserer Sendungen bei und führen schon während des Volontariats eigenständig Kameras
    • Workshops, Trainings und Seminare. Wir glauben an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und fördern sie!
    • einen klaren und zielführenden Weg zum/zur Kameramann/frau bei Studioproduktionen und Außenübertragungen des ZDF, sowie einen ständigen Praxisbezug während der Ausbildung
    • einen behutsamen Aufbau im Mehrkamerasystem über die Position der Handkamera zur Pedastalekamera und/oder Steadicam
    • ein sehr breites Produktionsspektrum mit deutschlandweiten und internationalen Produktionen

     

    Warum eine Ausbildung beim ZDF?

     

    • das ZDF ist Europas größte Sendeanstalt und seit Jahren Marktführer
    • wir sind ein erfahrenes Ausbildungsunternehmen mit einer jahrzehntelangen Ausbildungstradition
    • wir verfügen in jedem Einsatzbereich über erfahrene und engagierte Ausbilder sowie über einen zentralen Ansprechpartner zum Thema Ausbildung
    • unsere Ausbildung bringt regelmäßig Jahrgangsbeste bei den Prüfungen hervor

     

    Wann, was, wo, wie lange?

     

    Die Ausbildung beginnt am 01.01.2019 und dauert 2 Jahre. Sie werden im ZDF-Sendezentrum in Mainz und bei einem unserer Partnerunternehmen ausgebildet.

    Während der Ausbildung durchlaufen Sie verschiedene Stationen. Mit steigender Qualifikation und Berufserfahrung variieren die Praxiseinsätze bei unseren Produktionen. Dadurch öffnet sich Ihnen ein vielfältiges Spektrum an möglichen Tätigkeiten. Die Ausbildung ist auf alle eigenproduzierten Genres und Formate angelegt.

     

    Was müssen Sie mitbringen?

     

    • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, beispielsweise als Mediengestalter Bild und Ton, oder ein entsprechendes erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium
    • erste Berufserfahrungen sind wünschenswert
    • gute Allgemeinbildung und schnelle Auffassungsgabe
    • Leidenschaft zur Bildgestaltung, Offenheit bei Veränderungen des Berufsbildes
    • Kreativität
    • Teamfähigkeit
    • volle Sehkraft, gutes Farbsehvermögen, uneingeschränkte Hörfähigkeit
    • Fremdsprachenkenntnisse, vor allem Englisch und Französisch
    • körperliche und geistige Belastbarkeit, Schwindelfreiheit
    • Bereitschaft zur Arbeit zu unüblichen Zeiten und an wechselnden Einsatzorten
    • Affinität zum Wintersport
    • Praktika und ähnliche Vorerfahrungen sind grundsätzlich gern gesehen

     

    Perspektiven

     

    Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung beim ZDF sind Sie fit für die unterschiedlichen Anforderungen an eine(n) Kameramann/-frau im Verbund, egal ob an der Handkamera, der Pedastalekamera oder der Steadicam. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung ist auch die Übernahme beim ZDF im Rahmen der normalen Personalfluktuation möglich.

     

    Wie können Sie sich bewerben?

     

    Bewerbungsschluss ist der 15.09.2018. Die Bewerberauswahl erfolgt in mehreren Stufen, folgende Schritte müssen Sie erfolgreich absolvieren:

     

    Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen und sonstigen Bescheinigungen über unser Online-Bewerbungsportal.

     

     

    Kontakt

     

    Michael Pochert
    Telefon: +49 (0)6131-70-14375
    E-Mail: pochert.m@zdf.de

  5.  

    + + + Pressemitteilung + + +

    Berlin, 25.10. 2017

     

    MPin Malu Dreyer fordert faktische Teil-Enteignung von Urhebern, Künstlern und Produzenten

     

    Die Verbände und Gewerkschaften von Fernsehschaffenden, insbesondere aus den urheberrechtlich relevanten Bereichen (Drehbuch, Regie, Kamera, Schnitt, Szenen- und Kostümbild) sind entsetzt über die  rundfunkrechtliche Absicht der Länder, die Verweildauer in öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten „aufwendungsneutral“ auszuweiten. Die Ministerpräsidenten haben auf ihrer Konferenz am Wochenende in Saarbrücken die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zwar auch zu mehr Reformwillen und Sparmaßnahmen aufgefordert. Sie beschlossen jedoch darüber hinaus, im Zuge der 22. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages die Verweildauer in öffentlich-rechtlichen Mediatheken beträchtlich zu entgrenzen – und zwar, wie die Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Malu Dreyer betonte, „aufwendungsneutral“. In dieser Vorfestlegung sehen die Kreativverbände einen unerträglichen Versuch, den Kreativen zum Teil sogar gesetzlich verbriefte Vergütungsansprüche zu berauben.

     

    Laut Urheberrechtsgesetz müssen Urheber und ausübende Künstler angemessen vergütet und am Erfolg ihrer Film- oder Fernsehwerke beteiligt werden. Das gilt auch, wenn sie über Onlineangebote verbreitet werden. Weil dieser gesetzliche Anspruch derzeit von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keineswegs angemessen erfüllt wird, befinden sich ARD und ZDF auf unterschiedlichen Ebenen in äußerst komplizierten Verhandlungen bzw. Schlichtungsverfahren mit Kreativverbänden und -gewerkschaften. Diese müssen nun befürchten, dass eine Einigung in diesem Konflikt durch die Sparauflagen und die reichlich unbedachte Aufforderung der Länder die Online-Angebote „aufwendungsneutral“ auszuweiten, weitgehend minimalisiert. Die in verschiedenen Rundfunkstaatsverträgen ergangene Aufforderung an die Anstalten, Urhebern, ausübenden Künstlern faire Vergütungen einzuräumen, wird damit letztlich torpediert.

     

    „Mit der Freibier-für-alle-Forderung lügt sich die Politik in die Tasche“, hält BFFS-Vorstand Heinrich Schafmeister den Ministerpräsidenten vor, „Im Leben ist nichts umsonst. Schon seit Jahren werden unsere Filme in den Mediatheken der  Öffentlich-Rechtlichen platziert, ohne dass wir dafür fair bezahlt werden.  Nun sollen wir auch noch über die bisherige Sieben-Tage-Beschränkung hinaus über‘s Ohr gehauen werden.“

     

    „Der Beschluss der Länder widerspricht in eklatanter Weise dem Geist des Rundfunkstaatsvertrages und des Grundgesetzes“, unterstreicht Dr. Jürgen Kasten, Geschäftsführer des Regieverbandes (BVR):

    „im Rundfunkstaatsvertrag werden in einer Protokollnotiz ARD und ZDF ausdrücklich zu fairen terms of trade gegenüber Urhebern, ausübenden Künstlern und Produzenten aufgefordert und in Artikel 14 des Grundgesetzes wird auch bzw. gerade das geistige Eigentum besonders geschützt“.

     

    Die Erfahrung lehrt, dass Sparmaßnahmen bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor allem die frei bewirtschaftbaren Programmmittel der Auftragsproduktion ins Visier nehmen und damit gerade die  Kreativen getroffen werden. Dabei, so Dr. Michael Neubauer, Geschäftsführer des Bundesverbands Kinematografie (BVK), „haben ARD und ZDF ohne die Kreativen kein frisches und qualitätsvolles Programm, sie können dann nur noch aus der Konserve senden und ihren wichtigen gesellschaftlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. Dann hätten antidemokratische, spaltende Strömungen endgültig freie Bahn. Genauso wenig, wie es eine ‚aufwendungsneutrale‘ Demokratie gibt, können öffentlich-rechtliche Sendungen ‘aufwendungsneutral‘ dem breiten Publikum zugänglich gemacht werden.

     

    Der Begriff „aufwendungsneutral“, den die Ministerpräsidenten der massiven Ausweitung der Einstellzeiten in kostenlosen öffentlich-rechtlichen Mediatheken beigaben, ist eine Katastrophe für die zukünftige Fernsehproduktion, da sie Fernsehschaffenden wie Produzenten ein wesentliches Refinanzierungsmittel vorenthält. Es bleibt zu hoffen, dass die Formel, mehr zu bekommen und weniger zu bezahlen, nicht das medienpolitische Bekenntnis ist, das von den Bundesländern im Februar 2018 bei der endgültigen Neujustierung der Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben wird.

     

    V.i.S.d.P. Bernhard Störkmann, gf. Justiziar BUNDESVERBAND SCHAUSPIEL BFFS e.V. /

    Dr. Jürgen Kasten, Geschäftsführer BUNDESVERBAND REGIE e.V. (BVR)

    BVR Augsburger Str. 33, 10789 Berlin, Tel.: 030-21005159

    info@regieverband.de

     

     

    Diesen Aufruf unterstützen: BERUFSVERBAND KINEMATOGRAFIE e.V. (BVK)

    VERBAND DEUTSCHER DREHBUCHAUTOREN e.V. (VDD)

    BUNDESVERBAND FILMSCHNITT e.V. (BFS)

    VERBAND DER BERUFSGRUPPEN SZENENBILD UND KOSTÜMBILD e.V. (VSK)

     

  6. Die Media & Communication Systems (MCS) GmbH Thüringen, mit Sitz in Erfurt, ist der größte Mediendienstleister für Hörfunk und Fernsehen in Mitteldeutschland. Neben der produktionstechnischen Realisierung der unterschiedlichsten Programme des Mitteldeutschen Rundfunks Landesfunkhaus Thüringen, betreibt die MCS den Kinderkanal von ARD und ZDF. Zu den vielfältigen Dienstleistungen zählen die tägliche Sendeabwicklung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen ebenso, wie die Produktion von aktuellen Fernsehsendungen. Darüber hinaus produziert die MCS GmbH Thüringen die Reportage- oder Studioformate des MDR und KIKA.

     

    Zur Verstärkung unseres Teams der Produktion, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt und vorerst befristet für ein Jahr eine(n)

     

    Mediengestalter Bild und Ton (m/w) mit Schwerpunkt Kameraassistenz

     

    Ihre Aufgaben:

    Einsatzgebiete als Tontechniker(-in), Kameraassistent(-in) im EB-Außendienst sowie als Medientechniker(-in) bei Studioproduktionen und Außenübertragungen

    während der Dreharbeiten Verantwortlichkeit für die korrekte Handhabung der Kamera:

    o fachgerechte Aufstellung, Montage und Demontage von abnehmbaren Teilen sowie Pflege und Schutz des Gerätes vor vermeidbaren äußeren Einflüssen

    o Auf- und Abbau der Tontechnik inkl. Aufnahme des Tons sowie korrektes Verkabeln und Pegeln des Tons mit entsprechender Gerätschaft

     

    Ihr Profil:

    abgeschlossene Berufsausbildung als Mediengestalter Bild und Ton oder Vergleichbares aus dem Bereich Medientechnik

    Berufserfahrung als Kameraassistent(-in)

    sicherer Umgang mit professionellem EB-Equipment:

    o Panasonic HD-Kameras, Vollformat-Kameras, Mini-Kameras, Objektiven

    o Aufzeichnungsformate DVCpro 100, AVCIntra auf P2-Karten

    o SQN 4/5 Audiomischer, Sennheiser Funkmikrofone

    o Reportagelicht

    ausgeprägte Teamfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft

    Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie hohes Maß an Flexibilität für Dienstreisen im Rahmen des EB-Außendienst

    PKW-Führerschein

     

    Wenn Sie sich in diesem Profil wieder erkennen, schicken Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung, mit dem frühestmöglichen Eintrittstermin und Ihrer Gehaltsvorstellung an:

     

    Media & Communication Systems (MCS) GmbH Thüringen

    Geschäftsführer Herr Ralf Bundrock

    Gothaer Straße 36

    99094 Erfurt

    oder per E-Mail an: bewerbung@mcs-thueringen.de

     

  7. Das Bundessozialgericht (BSG) hat höchstrichterlich über die Künstlereigenschaft von Kameraleuten entschieden.

     

    Auslöser war die Klage einer Produktionsfirma, die zur Herstellung von Film- und Videoproduktionen sowie für die tagesaktuelle Berichterstattung selbständige Kameraleute einsetzt. Bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte diese die an die Kameraleute gezahlten Entgelte in die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe einbezogen. Dagegen klagte die Produktionsfirma.

     

    Diese Klage wurde höchstinstanzlich vom BSG abgewiesen und damit die Künstlereigenschaft von Kameraleuten sowohl im szenischen Bereich, als auch im aktuell-dokumentarischen Bereich (elektronische Berichterstattung) bestätigt.

     

    Zitat

    Die Revision der Klägerin war ohne Erfolg. Die Beklagte hat die klagende GbR zu Recht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet, weil sie ein Unternehmen zur Herstellung von bespielten Bild‑ und Tonträgern (ausschließlich alleiniger Vervielfältigung) nach § 24 Abs 1 S 1 Nr 5 KSVG betreibt. Damit gehört die Klägerin zu den typischen Kunst‑ und Publizistik vermarktenden oder verwertenden Unternehmen. Sie hat auch Entgelte an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt. Die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe ergibt sich aus § 25 Abs 1 S 1 KSVG. Die von ihr beauftragten selbstständigen Kameraleute haben einen künstlerischen bzw publizistischen Beitrag zur Erstellung eines Gesamtwerks im Bereich der elektronischen Berichterstattung geleistet. Die von der Klägerin beauftragten selbstständigen Kameraleute waren im Bereich der Berichterstattung (tagesaktuelle Ereignisse, Sportveranstaltungen) tätig. Das Abbilden von Personen oder Vorgängen der Zeitgeschichte mit tagesaktueller Bedeutung, bei dem der Nachrichten‑ und Informationswert im Vordergrund steht, zählt zum Bereich der Publizistik. Kameraleute sind nach dem Künstlerbericht von 1975 dem Bereich "Bildende Kunst/Design" und der Gruppe "Foto-Designer/Bildjournalisten" zuzuordnen, zu denen auch Bildberichterstatter zählen. Es liegen keine substanziellen Erkenntnisse vor, dass sich das Berufsbild von Kameraleuten nach allgemeiner Verkehrsauffassung derart verändert haben könnte, dass Kameraleute nicht mehr künstlerisch, sondern allein technisch/handwerklich tätig sind, selbst unter Berücksichtigung des fortschreitenden Einsatzes audiovisueller Techniken. Daher kann diese Tätigkeit auch nicht durch "Automaten" ersetzt werden. Allerdings genügt das rein technisch/handwerkliche Aufnehmen von Bildern nicht aus, um es dem Bereich der Publizistik oder der Kunst zuzuordnen. Der Senat setzt insoweit seine Rechtsprechung fort, als dass die Tätigkeit von Kameraleuten den "fachkundigen Blick" erfordert, der dafür sorgt, dass das aufzunehmende Motiv oder das Objekt nach den Vorstellungen der Auftraggeber bestmöglich zur Geltung gebracht wird. Entscheidend ist daher weder, welchen Gestaltungsspielraum der Auftraggeber dem einzelnen Kameramann bzw ‑frau eingeräumt hat, noch die Qualität der Arbeit oder die Qualifikation der Kameraleute. Vielmehr kommt es darauf an, dass Kameraleute in einem Tätigkeitsbereich wirken, der künstlerisch bzw publizistisch geprägt ist. Das war nach den bindenden Feststellungen des LSG der Fall.

     

    Das komplette Urteil des BSG könnt ihr hier nachlesen.

    • Danke! 1
  8. Ein Bericht des Medienmagazins DWDL.de bestätigte heute die schon länger schwelenden Gerüchte, dass die 3. Liga bereits ab kommender Saison (2017/18) von der Telekom übertragen und damit wohl auch produziert wird. Wie viele Spiele dann nach der Sommerpause noch live im Öffentlich-Rechtlichen gezeigt werden dürfen, bleibt abzuwarten. Der Deal ab 2018/19 sah vor, das die ARD pro Jahr mindestens 86 Spiele - also zwei pro Spieltag live ausstrahlen darf.

     

    Der Katzenjammer unter den produzierenden Kollegen bei den Ö/R's dürfte deswegen nicht minder groß ausfallen. Allein beim MDR, der sich mit seinem Format "Sport im Osten" in den letzten Jahren stark für die 3. Liga engagierte, fallen durch den Deal 300 Dienste pro Jahr weg.

     

  9. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) sucht zum 1. Februar 2017 befristet bis zum 31. Juli 2019 für den Bereich Kamera/EB-Kamera an den Standorten Berlin und Potsdam eine/einen

     

    Kamerafrau / Kameramann

     

     

    Organisatorisch ist der Bereich in der Abteilung Bild innerhalb der HA Produktion/ Produktions- und Betriebsdirektion angesiedelt. Der Bereich ist der erste Ansprechpartner für alle Redaktionen bei Anforderungen rund um Video-Bildmaterial, aktuell noch vor allem für das rbb Fernsehen.

     

    Ihr Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Aufgaben:

     

    • Erstellung von Bildern für alle Formate der multimedial ausgerichteten Redaktionen im rbb, z.B. für Aktualität, Magazine sowie Dokumentationen, Reportagen und Live – Übertragungen im rbb-Fernsehen, dem Ersten und ARTE
    • eigenständiges Arbeiten und Umsetzen von redaktionellen Vorgaben
    • gestalterische Beratung und zielorientierte Zusammenarbeit mit Programm, Technik und Produktion
    • fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb des EB-Teams

     

    Wir erwarten von Ihnen:

     

    • abgeschlossenes Studium und/oder vergleichbare Ausbildung sowie langjährige Berufserfahrung als EB-Kamerafrau/-mann
    • umfassende Kenntnisse der Beleuchtungs-und Kameratechnik, Bildgestaltung, Kameraführung und Fotografische Optik
    • sicherer Umgang mit Kameras der aktuellen Broadcasttechnik
    • sehr gute Kenntnisse aktueller medienproduktionstechnischer Abläufe
    • Kreativität, Gestaltungswille und technische Innovationsbereitschaft
    • ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz, Team- und Integrationsfähigkeit

     

    Der rbb ist einer der größten Medienarbeitgeber in Berlin-Brandenburg. Wir unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anforderungen von Beruf und Familie u. a. mit flexiblen Teilzeitmodellen zu vereinbaren. Zudem möchten wir die kulturelle Vielfalt im rbb fördern und begrüßen daher Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.

     

    Der rbb ist aufgrund seines Frauenförderplans im Bereich der ausgeschriebenen Stelle zu einer Erhöhung des Frauenanteils verpflichtet. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

     

    Bei gleicher Qualifikation und entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber sowie ihnen Gleichgestellte bevorzugt berücksichtigt.

     

    Wir bieten eine Vergütung gemäß Vergütungsgruppe D der rbb-Gehaltstabelle.

     

    Sind Sie interessiert? Dann senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform und aussagekräftige Arbeitsproben mit der Kennziffer 118/2016 bis zum 2. Januar 2017 mit Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

     

    Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

     

    Rundfunk Berlin-Brandenburg

    HA Personal

    Ilse Hussein

    Masurenallee 8 - 14

    14057 Berlin

     

    118-2016 Kamerafrau bzw. Kameramann für den Bereich Kamera.png

  10. + + + Presseinformation + + +

     

    Tradition trifft auf Moderne

    Der Vatikan sendet Bilder des Jahres der Barmherzigkeit mit Sony Technologien

     

    Berlin, November 2016: Sony gab am 15. November diesen Jahres eine erneute Zusammenarbeit mit dem Centro Televisivo Vaticano (CTV) bekannt. Als Highlight sendet das vatikanische Fernsehzentrum die Schließung der Heiligen Pforte durch Papst Franziskus, unterstützt von Sony Übertragungssystemen Sony 4K Ultra HD und High Dynamic Range.

    „In den nächsten Tagen dürfen wir uns auf eine echte Innovation freuen“, so Dario Edoardo Viganò, Präfekt des Mediensekretariats des Heiligen Stuhls. „Zum ersten Mal in der Geschichte wird es eine Live-Fernsehübertragung einer päpstlichen Zeremonie in Ultra HD mit High Dynamic Range (HDR) geben, wodurch wir die höchste Bildqualität erreichen, die derzeit möglich ist. Diese Konfiguration ist auf dem neuesten Stand der Technik und spiegelt Papst Franziskus‘ Ziel wider, mit der rasanten Entwicklung der globalen Technologie Schritt zu halten, um die Kommunikationsmission der katholischen Kirche zu unterstützen.“

    Sony Technologien im Mittelpunkt

    Technologien von Sony stehen also im Mittelpunkt der technischen Übertragungsinfrastruktur für die Eröffnung und die Schließung der heiligen Pforte im Vatikan. Für die Live-Produktion nutzt  der CTV zwölf Modelle der neuesten Sony 4K-HDR-Kameras vom Typ HDC-4300   und ein Sony HDR-S-Log3-System im Rahmen eines 4K-HDR-End-to-End-Live-Systems. Dieser Workflow ist in der Lage, einen gleichzeitigen Feed in 4K Ultra HD mit Standard Dynamic Range (SDR) und in High Definition (HD) mit SDR zu liefern. Die Dynamikkurve von S-Log3 kann Inhalte mit erweiterten Informationen erstellen, sowohl in Bezug auf den Dynamik-, als auch auf den Farbbereich. Dies gewährleistet vollständige Echtzeit-Kompatibilität mit allen Sendeplattformen, die der Vatikan aktuell verwendet.

    Bei der Übertragung kommt das Profil Hybrid Log-Gamma (HLG) zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um einen HDR-Standard, den die Internationale Fernmeldeunion im Juli freigegeben hat. Auch bei den ersten Sendetests während der Öffnung der Heiligen Pforte am 8. Dezember 2015 nutzte man das Profil.

    Verlässlicher Begleiter mit höchster Bildqualität

    Die Sony Kameras vom Typ HDC-4300, die bei der Erfassung des Live-Events  zum Einsatz kommen, liefern durch das 2/3“-4K-Bildgebungssystem ausgereifte Bildqualität und einen hervorragenden Dynamikbereich. Zudem bieten sie eine hohe Leistung bei schlechten Lichtverhältnissen, was ein entscheidendes Element für die Bildaufnahme ist.
     
    Der Live-Produktions-Workflow wird vom Sony Produktionsmischer vom Typ MVS-7000X und dem Sony Replay-Serversystem PWS-4400 unterstützt. Zu den leistungsstarken Funktionen des Gerätes gehören bis zu 6ME-Ebenen mit bis zu acht hochleistungsfähigen Keyern pro ME-Bus. Außerdem bietet das Gerät acht Kanäle zur Formatkonvertierung mit Unterstützung für Bildsynchronisierung und zwei Kanäle für Multi-Viewer-Ausgänge. Das Replay-Serversystem PWS-4400 ist eine zentrale Komponente der Lösung von Sony für die 4K/HD-Live-Produktion.

    Erfolgreiche Zusammenarbeit geht weiter  

    „Es ist uns eine Ehre weiterhin eng mit dem CTV zusammen zu arbeiten. Dabei wollen wir auch weiterhin die besten Technologien bereitstellen, um alle Aktivitäten des Papstes und des Vatikans mit emotionalen und qualitativ hochwertigen Bilden zu dokumentieren,“ so Benito Manlio Mari, Country Sales Manager bei Sony Europe.

    Weitere Informationen zu den Workflow-Möglichkeiten für simultane Live-Produktionen in 4K HDR und HD HDR finden Sie in der Sony Whitepaper „Was ist ‚SR Live für HDR‘“.

     

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    • Bravo! 1
  11. + + + Presseinformation + + +

    Innenministerkonferenz und Deutscher Presserat einigen sich auf Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des IMK-Vorsitzenden ab 2018

     

    Die Innenministerkonferenz hat die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz beschlossen. Seit 2008 hatte es diesen nicht mehr gegeben. Mit der jetzt ge­troffenen Vereinbarung wird eine neue Pra­xis des bundeseinheitlichen Presseausweises unter dem Dach des Deutschen Presserates eingeführt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleich­tern, anerkannte Vertreterin bzw. anerkannter Vertreter der Presse zu sein.

    „Wir freuen uns sehr, dass es nach vielen Jahren des Stillstands gelungen ist, sich mit dem Deutschen Presserat auf ein transparentes Verfahren nach objekti­ven Kriterien zu einigen. Wir müssen die Arbeit der hauptberuflichen Journalis­ten schützen, dazu gehört natürlich ein bundeseinheitlicher und damit für die Presse genauso wie für die Behörden verlässlicher Presse­ausweis", so der für dieses Projekt federführende Minister für Inneres und Sport aus Niedersachsen, Boris Pistorius. Der aktuelle IMK-Vorsitzende, Saarlands Innenminister Klaus Bouil­lon sagt: „Durch die neue Praxis können künftig alle Pressevereinigun­gen, die die in der Vereinbarung enthaltenden Voraussetzungen erfüllen, als ausga­beberechtigt anerkannt werden."

    Ein wesentlicher Kern der Vereinbarung ist die Einführung einer „Ständigen Kommission". Sie wird unter anderem darüber entscheiden, welche Antrag stel­lenden Presseverbände die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ausgabe­berechtigung der bundeseinheitlichen Presseausweise erfüllen und ist paritätisch mit je zwei vom Deutschen Presserat und von der Innenministerkonferenz (IMK) entsandten Mitgliedern besetzt. „Auch durch die Einbindung der IMK wird dafür Sorge getragen, dass es bei dem neuen Ausgabeverfahren der bun­deseinheitlichen Presseausweise gerecht zugeht", so Pistorius und Bouil­lon.

    Der Deutsche Presserat, die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, begrüßt die Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz: „Wir fördern damit die professi­onelle journalistische Arbeit ganz praktisch und verwirklichen damit eines unse­rer wesentlichen Ziele", so Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats. „Das Verfahren, auf das wir uns mit der IMK verständigt haben, legt transparente Kriterien fest, nach denen Journalistinnen und Journa­listen einen Presseausweis beantragen und Medienverbände einen solchen in Zukunft ausstellen können. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und trägt damit auch zu höherer Akzeptanz journalistischer Arbeit bei", so Haß.

     

    (Quelle)

    • Bravo! 2
  12. Der WDR ist das öffentlich-rechtliche Medienunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Täglich machen wir Lieblingsprogramme, die die Menschen im Land bereichern und bewegen: WDR FERNSEHEN, 1LIVE, WDR 2, WDR 3, WDR 4, WDR 5, FUNKHAUS EUROPA, KiRaKa, WDR Sinfonieorchester, WDR Funkhausorchester, WDR Big Band, WDR Rundfunkchor sowie ein vielfältiges multimediales und digitales Angebot gehören zu unserem Portfolio.

     

    IN FREIER MITARBEIT FÜR UNTERSCHIEDLICHE FERNSEHPRODUKTIONEN AM STANDORT DÜSSELDORF SUCHEN WIR

     

    EB-Techniker (w/m)

     

     

    ALLGEMEIN

    Im Funkhaus Düsseldorf entstehen tagesaktuelle Magazine wie »Aktuelle Stunde«, die »Lokalzeit aus Düsseldorf«, das NRW-Nachrichtenmagazin »WDR aktuell« und bei außergewöhnlichen Ereignissen »WDR extra«-Ausgaben. Weiter entsteht hier das landespolitische Magazin »Westpol«, das Nachmittagsmagazin »daheim und unterwegs« und die Reportagen und Dokumentationen von der Redaktion »Hier und Heute«.

     

    AUFGABEN

    \ Einsatzvorbereitung der Kamera- und Tonausrüstung einschließlich des Zubehörs

    \ Übernahme von Tonaufgaben aller Schwierigkeitsgrade bei EB-Einsätzen und auf den Fahrzeugen der Mobilen Technik

    \ Assistenz an der Seite eines/einer Kameramannes/frau bei Produktionen aller Schwierigkeitsgrade

    \ Mitarbeit beim Einsatz von Bild- und Tonübertragungseinrichtungen

    \ Vorbereitung und Begleitung eines Drehvorhabens im In- und Ausland nach Absprache mit der/dem Kamerafrau/mann

    \ Datensicherung der Bild- und Tondaten im bestehenden Workflow

    \ Führen eines Teamfahrzeugs

     

    VORAUSSETZUNGEN

    \ Abgeschlossene Ausbildung als Mediengestalter/in Bild und Ton oder Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation

    \ Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und umfassende Kenntnisse der Bild-, Ton- und IT-Technik

    \ Die Fähigkeit unter Zeitdruck zu arbeiten und sicher zu reagieren

    \ Hohe Flexibilität bei wechselnden Arbeitszeiten

    \ Hohe Bereitschaft zur Teamarbeit, Einfühlungsvermögen in gestalterische Vorgänge und Fähigkeit zur kreativen Mitarbeit

    \ Besitz der Führerscheinklasse B

    \ Dienst- und Umgangssprache ist Deutsch

     

    EINSATZORT

    \ NRW oder in Einzelfällen über die Landesgrenzen hinaus

     

    BESCHÄFTIGUNGSUMFANG

    \ 5 Tage im Monatsdurchschnitt oder einzelprojektbezogen

     

    KONTAKT

    Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail (Betreff »Bewerbung EB-Techniker/in«) an

     

    dirk.stabenow[at]wdr.de

     

    Westdeutscher Rundfunk

    TV Produktion Düsseldorf

    z. Hd. Dirk Stabenow

    Stromstraße 24

    40221 Düsseldorf

    wdr.de

    16-11-18-WDR.png

  13. Sky steht für eine herausragende Sportberichterstattung. Der Bereich Sports Production kümmert sich um das größte Angebot an Live-Sport und Top-Sportevents aus aller Welt sowie allen Bundesligaspielen, live, einzeln und in der Konferenzschaltung. Begleitend produziert der Sender - Sport Shows und Magazinsendungen. Die Abteilung Production Services Sports ist 24/7 für die hausinterne Herstellung von Livesendungen, Aufzeichnungen und das Playout der Sportprogramme innerhalb der Sky-Senderfamilie verantwortlich.

     

    Für diese Abteilung im Bereich Sports suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (20 Std./Woche) einen

     

    SNG Operator / Kameramann Raum Dortmund (m/w)

    Standort: Unterföhring bei München

    DEIN JOB

     

    DEIN PROFIL

    • Bedienung unserer HD/SD SNG Fahrzeuge sowie der technischen Leitung inklusive Bild-/und Tontechnik
    • Durchführung von Außen-/ und Studioproduktionen sowie Live Schalten im Bereich Sport und Unterhaltung
    • Koordination und Vorbereitung der AÜ Produktionen
    • Betreuung von Multikameraproduktionen (von der Vorbereitung bis zur Übertragung)
    • Uplink / Downlink
    • Verkabelung von Kameras und Monitoren
    • Sicherstellen der Funktionsfähig der Systeme vor der Berichterstattung um Fehlerquellen zu vermeiden
     
    • Abgeschlossenes medientechnisches Studium, Mediengestalter in Bild/Ton oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Berufserfahrung im Bereich der TV Produktion und Broadcast Technik
    • Fundiertes technisches Know How und sicherer Umgang mit der SNG bei Innen-/ und Außenproduktion
    • Bereitschaft zu Wochenend-/ und Schichtarbeitszeiten
    • Führerschein Klasse B
    • Zuverlässigkeit, Aufgeschlossenheit sowie ausgeprägter Teamgeist und freundliches Auftreten
    • Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
     

    Reizt Dich die Herausforderung, gemeinsam mit uns Deutschlands schönstes Fernsehen zu gestalten? Dafür suchen wir engagierte Kolleginnen und Kollegen mit Ausstrahlung und kreativen Ideen. Du passt zu uns, wenn Du nicht nur die fachliche Qualifikation nachweisen kannst, sondern Teamgeist für Dich eine ebenso wichtige Rolle spielt wie für uns.

     

    Wir freuen uns auf Deine Online-Bewerbung mit der Angabe Deiner Verfügbarkeit und Deiner Gehaltsvorstellung!

     

    Kennziffer: 648 373 F37

     

    (Quelle: Sky)

  14. + + + Pressemitteilung + + +

     

    Unternehmer, unternehmt was! – Wie Kameraleute gemeinsam für die  Zukunft ihrer Branche kämpfen

     

    Unter dem Dach des Bundesverbands der Fernsehkameraleute (BVFK) bündeln (über)regionale Initiativen in einer groß angelegten „BVFK-Honorar-Initiative 2016“ ihre Kräfte. Stagnierende Gagen und fortschreitendes Honorardumping entziehen einer gesamten Branche wirtschaftlich den Boden und bedrohen ihre Existenz. Es ist eine verheerende Situation, in der einige wenige Akteure einer großen Anzahl an Einzelunternehmern/innen die Preise diktieren. Jetzt stellen sich die Kameraleute ihrer unternehmerischen Verantwortung und läuten einen Paradigmenwechsel ein.

     

     

    Nach jahrelanger Arbeit kommen neue Lehrjahre

     

    Leidenschaft lässt sich gut ausbeuten. So gut, dass sich eine ganze Kreativbranche in die Misere manövriert hat. Seit 20 Jahren stagnieren die Tagessätze für Fernsehkameraleute auf einem niedrigen Niveau oder sinken sogar weiter ab. Währenddessen hat die Kaufkraft des Geldes abgenommen und nehmen Kosten und Investitionen für Material und Fortbildungen aufgrund beschleunigter Innovationszyklen stetig zu.

     

    Mit Fernsehbildern wird auch in 2016 noch gutes Geld verdient. Jedoch nicht von denjenigen, die unter hohem körperlichen Einsatz, zu jeder Tages- und Nachtzeit, mit großem Sachverstand und handwerklichem Können diese Bilder machen und gestalten. Auf der einen Seite diktieren wenige große Sender(gruppen) die Preise für Ausschreibungen und Tageshonorare, auf der anderen Seite finden freischaffende Einzelunternehmer/innen und Kreative am Verhandlungstisch kaum einen Platz. Wenn man zum Beispiel einen Handwerker bestellt, schreibt man ihm dann vor, welches Honorar er bekommt? Nein, man fragt nach seinem Honorar! Genau anders herum ist es auf dem freien Markt in der Fernsehbranche. Wo Preisdiktate über Angst funktionieren und wenige Akteure eine ganze Branche steuern, da herrscht kein fairer Wettbewerb. Mit diesen unhaltbaren Zuständen soll nun endlich Schluss sein.

     

    „Das sind die wichtigsten Sachen, die wir von unserer Seite aus tun können: Uns unternehmerisch aufzustellen, unser Denken umzupolen. Nicht mehr nur zu glauben, wir sind eben Kameraleute, wir machen gute Arbeit, sondern zu kapieren, dass wir Unternehmer sind und dass wir unternehmerische Entscheidungen treffen müssen!“ (Ingo Däubner, Leiter des Ressort Honorare beim BVFK)

     

     

    Infoblock:

     

    Die Inflationsrate in Deutschland ist aktuell sehr niedrig. Sieht man aber die Entwicklung seit 1991, ist die Geldentwertung unbestreitbar. Die Stagnation der Honorare für Kameraleute auf dem Niveau von 1995 hat somit einen massiven Einkommensverlust zur Folge.


    http://www.finanz-tools.de/inflation/inflationsraten-deutschland


    Bei wirtschaftlich seriöser Kalkulation errechnet sich ein auskömmliches Honorar unter Berücksichtigung mehrere Faktoren: betriebliche Ausgaben, Anschaffungen, Reparaturen, Fortbildung, Akquisition, Krankheitsvorsorge, Altersvorsorge, betriebliche Vorsorge sind einige der wichtigen Posten. Außerdem ist wichtig zu verstehen, dass selbstständige Kameraleute arbeitsbedingt auf höchstens 12 Drehtage pro Monat jährlich kommen! Zur Kalkulation von Stundensätzen für Selbstständige siehe: https://www.lambertschuster.de/existenzgruender/stundensatz-kalkulationfuer-freiberufler-und-selbstaendige/


    Zu berücksichtigen sind auch unterschiedliche Bezahlungen für gleiche Arbeit, d.h. im Fall von Kameraleuten die Bezahlung laut geltender Tarifverträge für Angestellte im Vergleich zu Selbstständigen. Siehe dazu: https://www.crew-united.com/downloads/tarif_de_tarifvertrag_201603.pdf

     

    Aufgrund eines Wirtschaftsgutachtens, das der BVFK in Auftrag gegeben hat, errechnet sich nach von unabhängiger Seite geprüften und angewandten wirtschaftlichen Kriterien ein angemessener Tagessatz für selbstständige Kameraleute von 670 – 760 EUR. Üblich sind laut belastbarem Datenmaterial, das der BVFK aus wissenschaftlich begleiteten Umfragen gewonnen hat, aber oft nur 200 – 400 EUR. Die Diskrepanz ist vehement.

     

    Der BVFK hat aus diesem Grund das Thema Honorare zu seinem Hauptanliegen in diesem Jahr  gemacht und eine ganze Reihe an Aktivitäten gestartet und begleitet:

     

    • An allererster Stelle steht dabei die Information aller in der Branche Tätigen. Ohne Solidarisierung und ohne entsprechendes Handeln wird es nicht gehen. Demgemäß ist der BVFK mit anderen Branchenverbänden und –vertretern stark vernetzt und baut dieses Netzwerk ständig aus.
    • Der Verband betreibt vehement Aufklärung über die derzeitige allgemeine Honorarsituation und sammelt hierzu schon seit langem belastbares Datenmaterial. Er bezieht sich dabei auch auf extern in Auftrag gegebene Wirtschaftsgutachten.
    • Der BVFK bietet bundesweite Workshops an, in denen von Trainern und Coaches vermittelt wird, wie man als unternehmerisch denkender Kameramensch seine Preise errechnen und einfordern muss um Handelsbeziehungen auf Augenhöhe zu gestalten.
    • Außerdem sollen in ganz Deutschland Kamera-Kongresse abgehalten werden, die Betroffene, Interessierte und Verantwortliche an einen Tisch bringen. Bereits im Mai diskutierte der BVFK auf dem sogenannten „E-Kamerakongress“ in Hamburg in Gegenwart von Branchenexperten und Juristen die Situation der Studiokameraleute. Diese sind besonders betroffen, da sie häufig ohne eigenes Team oder eigenes Equipment arbeiten und neben einer geringen Verhandlungsmacht als Selbstständige immer wieder mit Statusproblemen zu kämpfen haben.
    • Der BVFK berät und begleitet regionale und bundesweite Initiativen und bietet sich dabei auch als Gesprächspartner für Sender und Produzenten an. Gezielt sucht der Verband schon seit geraumer Zeit das direkte Gespräch mit Senderverantwortlichen, um auf die schlechten Arbeitsbedingungen der Kameraleute aufmerksam zu machen.
    • Nicht zuletzt geht der Bundesverband mit seinen Anliegen auch in die Politik und sucht dort das Gespräch, um mit seiner Expertise auf notwendiges politisches Handeln aufmerksam zu machen.
    • Ein ebenso wichtiges Anliegen ist es, die Öffentlichkeit über den Zustand der Branche zu informieren. Es sind schließlich die öffentlich-rechtlichen Sender, die nicht im Geheimen wirtschaften und handeln dürfen und die darüber öffentlich Rechenschaft abzugeben haben, welche Arbeitsbedingungen sie in ihrem Geschäft erschaffen und zu verantworten haben.

     

     

    Honorarstandards für Fernsehkameraleute

    Teil 1: Selbstständige Fernsehkameraleute Einzelunternehmer ohne eigenes Equipment und Personal

    Der BVFK ist entwickelt valide Standards, die den Fernsehkameraleuten Orientierungshilfe geben, wie hoch eigentlich das Tageshonorar sein müsste.

    Dieser Standard wird mit Sicherheit nicht die real existierenden Honorare widerspiegeln und sie bilden auch nicht das ab, was gegenwärtig realistisch ist.

    Es handelt sich dabei aber um belegbares Faktenmaterial, das einer rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Prüfung standhält und das die realen Kosten der einzelnen Fernsehkameraleute berücksichtigt.

    Dieser Standard sollte am Anfang jeder Verhandlung stehen!

     

    Da der BVFK rein rechtlich nicht in der Lage ist Honorare festzusetzen, kann sich jede/r Fernsehkameramann/-frau in Deutschland selbst ein Bild machen und Berechnungen anstellen. Der BVFK stellt in diesen Standards mehrere Möglichkeiten und Wege vor.

     

    Seit Jahren schon stagnieren die Honorare bei den freischaffenden und selbstständigen Fernsehkameraleuten.

    Derzeit ist sogar ein realer Rückgang der Honorare zu verzeichnen.

    Der BVFK hat 2014 eine Honorarumfrage durchgeführt, um belastbare Zahlen über die Höhe der Honorare, die regionalen Unterschiede und die durchschnittlichen Beschäftigungstage zu erfahren.

    Das Ergebnis zeigt, dass die gezahlten Honorare bei weitem nicht dem entsprechen, was der BVFK für angemessen hält, um auskömmlich leben zu können.

    Viele Kosten, wie Altersvorsorge, Weiterbildung, Versicherungen fallen unter den Tisch, auf einen kalkulierten Unternehmensgewinn wird teilweise verzichtet.

    Die durchschnittlichen Arbeitseinsätze liegen bei selbstständigen Fernsehkameraleuten bei 11 Tagen – viel mehr ist nicht zu erwarten. Sollen doch die selbstständigen Kameraleute gerade die Einsätze in den Spitzenzeiten abdecken. Außerdem ist es vielfach so, dass bestimmte Ereignisse eben mehr Kameraleute und Fernsehteams binden, die in anderen Zeiten und anderen Tagen nicht benötigt werden.

    Dieses Risiko hat der Auftraggeber zu tragen.

    Es ist weiterhin zu beobachten, dass Auftraggeber Tagessätze festlegen, ohne individuelle Verhandlungen zu führen.

    Gerade aber das Verhandeln ist ein Merkmal der Selbstständigkeit und ein weisungs- und betriebsunabhängiges Geschäftsverhalten und wird vom Gesetzgeber sogar gefordert. (SGB IV §7).

     

     

    A)  Honorarentwicklung

     

    Wir können annehmen, dass Löhne, Gehälter und Honorare im Lauf der Zeit steigen. Wenn also ein selbstständiger Kameramann/-frau vor 25 Jahren 600,00 DM/Tag verdient hat, kann man mithilfe des Nominallohnindex berechnen, wieviel er heute verdienen müsste.
    Diese Rechnung ist sehr pauschal.
    Es gibt wenig Material über die Honorarstandards aus dieser Zeit, die Gesetzeslage war eine andere und die freischaffenden Fernsehkameraleute waren vielfach auf Lohnsteuerkarte und somit sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
    Das Modell der selbstständigen Beschäftigung war beim Fernsehen nicht üblich.
    Dennoch wurde bei den zahlreich aufkommenden Video-Produktionsfirmen tageweise und selbstständig beschäftigt.
    Wir haben Einzelbeispiele gefunden, in denen Honorarschwankungen in jener Zeit von 500 bis 700 DM/Tag (Mittelwert: 600 DM) ermittelt wurden.

     

    Der Nominallohnindex liegt zwischen 1991 und 2012 bei 73,3 %, das würde ein Anstieg von durchschnittlich 3,5% p.a. bedeuten.
    Für die letzten 25 Jahre seit 1991 wäre das ein Anstieg von 87,5%.
    Der Reallohnindex hingegen unterliegt kaum Schwankungen, was bedeutet, dass Preisanstieg und Lohnentwicklung im Durchschnitt relativ gleich geblieben sind.
    In den Jahren 2007 bis 20012 lag der durchschnittlich Nominallohnindex bei 12,2%. Angelernte und ungelernte Arbeitnehmer haben in diesem Zeitraum nur einen Nominallohnindex von 10 bzw. 9,8%, Führungskräfte dagegen einen von über 15%. Facharbeiter liegen bei 12,8%.
    (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

     

    Wenn wir hier also den Durchschnittswert von 12.2% zugrunde legen, liegen wir damit schon unter der Klassifizierung von Kameraleuten, die als Unternehmer tätig sind (Führungskräfte!) und über eine qualifizierte Ausbildung (Facharbeiter!) verfügen. Mögliche Ungenauigkeiten und Schwankungen vor 2007 werden somit ausgeglichen.

     

    Nach aktuellem Kurs entsprechen 100,00 DM 51,13 EUR.
    Bei einem Nominallohnindex von 87,5% ergibt sich bei einem Tagessatz von 500,00 bis 700,00 DM vor 25 Jahren heute ein Tageshonorar von 480,00 bis 670,00 EUR.
    (Schnitt: 575,00 €)

     

    Bei dieser Berechnung muss man die Frage berücksichtigen, ob es sich damals überhaupt um eine auskömmliche Vergütung gehandelt hat.
    Alles war früher auch nicht richtig!

     

     

    B)  Equal Pay

     

    Unter Equal Pay versteht man die gleiche Bezahlung für alle Beschäftigten ausgehend von den Kosten des Arbeitgebers/Auftraggebers für die Beschäftigten. Dabei ist es unerheblich, ob die Beschäftigten fest angestellt, freiberuflich oder selbstständig tätig sind.
    Sicher können sich für einzelne Beschäftigungsmodelle, je nach Arbeitsprojekt, bestimmte Präferenzen ergeben, die sich auch im Marktpreis (Angebot & Nachfrage) darstellen. Jedoch ist es nicht akzeptabel, dass für gleiche Arbeit völlig divergierende Kosten entstehen.
    Die Arbeitskosten müssen auch für die Unternehmen vergleichbar sein und als Argumentation für eine realistische Verhandlungsbasis kann dieses Modell sehr gut herhalten, da es sich ja auf die Kosten des Auftraggebers bezieht.

     

    Es gibt von der „Verdi-Filmunion“ ein Berechnungsmodell aus dem Jahr 2013 mit Namen „NDR-EqualPay-Berechnung“, das Daten des Hessischen und des Norddeutschen Rundfunks zu Grunde legt.
    Danach erhalten Rechnungssteller bei diesen beiden Rundfunkanstalten zwischen 368 € und 460 €.
    Die vergleichbaren Zahlen für Arbeitnehmer liegen zwischen 291 € und 362 €.
    Verglichen wird in 3 Vergütungsgruppen in beiden Sendern.
    Verdi schlägt für den 10-Stunden-Tag, für den AG-Anteil zur Sozialversicherung und ein Betriebskostenanteil drauf und kommt auf ein errechnetes Tageshonorar von 760,00 EUR.

     

    Differenzierter ist die Equal-Pay Berechnung von fairTV e.V. in Zusammenarbeit mit LANGER MEDIA research & consulting, Jörg Langer / Filmuniversität Babelsberg.
    Es handelt sich dabei um einen Online-Rechner, der speziell als Verhandlungstool gestaltet wird und den Film- und TV-Schaffenden helfen soll, die Honorare der Angestellten der Sender auf sich als Freiberufler bzw. Selbständige "umzurechnen". Der Equal-Pay-Rechner befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase und ist daher noch nicht öffentlich. Die Ergebnisse sind also noch nicht final, zeigen aber bereits eine deutliche Tendenz.

     

    Dieses Modell nimmt die Haustarifverträge der öffentlich-rechtlichen Sender zur Basis und geht entsprechend von einer Regelarbeitszeit von 8h aus, wie sie im deutschen Arbeitszeitgesetz auch für Arbeitnehmer festgeschrieben ist. Mehrarbeit bleibt natürlich möglich, wird aber extra vergütet.
    Zusätzlich berücksichtigt fairTV tarifliche Leistungen der Festangestellten wie bezahlten Urlaub und Krankheit, die durchschnittlich möglichen Einsatztage, Fixkosten in der Selbstständigkeit sowie die Bildung von Rücklagen bzw. Unternehmerrisiko und Unternehmerchance.

     

    Die Kostenparameter sind für den jeweiligen Auftraggeber differenziert aufgeführt, u.a. Wochenenden, Feiertage pro Bundesland, Urlaub entsprechend Tarifvertrag, durchschnittliche Krankentage, Tage und Kosten für Akquise, Buchhaltung, Büroorganisation, Weiterbildung etc.
    (Quellen u.a.: Stat. Bundesamt, Bildungsurlaubsgesetz).

     

    Daraus resultierend geht fairTV derzeit von 121 Einsatztagen / Jahr aus. Berücksichtigt werden 19,3% SVAGA, eine Fixkostenumlage von 59,55€ / Tag sowie 15% Gewinn u.a. für die Bildung von Rücklagen.
    Exemplarisch verglichen mit einem Vergütungstarifvertrag beim MDR (VG:VI, Stufe 4) entspricht das einem Tageshonorar von 701,35 EUR, hier allerdings für einen 8-h-Tag (Pausen exklusiv), wie er auch in den Sendern regelmäßig geleistet wird.
    Für einen üblichen 10-h-Tag bedeutet das ein Tageshonorar von rund 875,00 €.

     

     

    C)  Kostenrechner / Kalkulator

     

    Im Internet gibt es zahlreiche Kostenkalkulatoren für selbstständig Tätige, die allesamt auf der Grundlage basieren, dass sich Kosten, realistische produktive Arbeitszeit und Gewinnspanne zu einer festen Größe errechnen lassen, bei der dann jede/r sehen kann, was er/sie eigentlich verdienen
    müsste.
    Dieser kaufmännische Ansatz lässt sich am besten von den Betroffenen nachvollziehen, weil nur diese zur Berechnung hinzugezogen werden.
    Auf vielen Seiten von Selbstständigen-Vereinigungen sind solche Berechnungen nachzulesen.
    Der BVFK wird in einem gemeinsamen Projekt mit dem Bundesverband Filmschnitt-Editor (BFS) einen Kalkulator entwickeln, und diesen auf der Website implementieren. Dieser ist dann ganz auf unsere Klientel zugeschnitten.

     

    Besondere Erwähnung bekommen die Berechnungen vom renommierten Unternehmensberater Lambert Schuster.
    Diese gehen von einem durchschnittlichen Bruttogehalt von 3903,00 € in Deutschland aus (statistisches Bundesamt).
    Die Fernsehkameraleute sollten den Anspruch haben wenigstens diesen Durchschnittsverdienst zu erreichen.

     

    Kosten:

    • 19,3% AG Anteil zur Sozialversicherung
    • 1500,00 € Pauschale Fixkosten (Miete, Heizung, Strom, Büromaterial, Telefonkosten, Reisekosten, Kosten für Weiterbildung, Versicherungen, Beratung etc.)

     

    Produktive Arbeitszeit – von 365 Tagen wird abgezogen:

    • 104 Wochenenden (im Schnitt)
    • 13 Feiertage (im Schnitt)
    • 28 Urlaubstage
    • 5 Krankheitstage
    • 5 Tage für Aus- und Weiterbildung -> Summe: 211 Tage (8 Stunden)
    • 1/3 dieser Zeit geht für folgende unproduktive, nicht direkt zu berechnende Tätigkeiten verloren (Büroorganisation und Buchhaltung, Akquise, Marketing etc.)

     

    Ergebnis: 140,67 8-Std.-Tage/anno – bedeutet 11,8 Tage/Monat.

     

    Gewinn – Was keiner vergessen sollte; Ein Unternehmen sollte nicht nur kostendeckend arbeiten, sondern auch Gewinn abwerfen.

    • Diese Rücklagen liegen bei 15%.

     

    Ein Tageshonorar auf einer Basis von 10 Arbeitsstunden liegt bei dieser Berechnung bei 773,90 €.

     

    (Quelle: https://lambertschuster.de/existenzgruender/stundensatz-kalkulation-fuer-freiberufler-undselbstaendige)

     

     

    Ergebnis

     

    Der Honorarstandard des BVFK für den Tagessatz eines 10-Stunden-Tags für einen selbstständigen Fernsehkameramann/-frau liegt (gerundet) zwischen 580,00 € und 875,00 €.

     

    Weitere Berechnungen und insbesondere der BVFK-Kalkulator folgen.

     

    Diese Standards werden erweitert auf

    • Fest angestellte Arbeitnehmer
    • Freie Arbeitnehmer
    • EB-Teams

     

     

    Quelle und weiterführendes Material zum Thema Honorare: http://www.bvfk.tv/presse/pressevonuns

    Original-Dokument: Honorare für Kameraleute (PDF) --> Klick mich <--

     

    Berlin im September 2016

  15. + + + Presseinformation + + +

     

    Zusammenarbeit von NDR, Sony und HL Audio macht erstmals die drahtlose Übertragung eines Stereotons möglich

     

    Berlin, 9. September 2016 – Der NDR modernisiert seinen Workflow im Bereich EB-Kamera und Ton: Seit Frühjahr dieses Jahres setzt der Sender für die Kamerateams seiner Landesfunkhäuser 146 Kanäle der Sony DWX-Serie, basierend auf 146 digitalen Taschensendern DWT-B01N und 94 zweikanaligen Slot-in-Empfängern DWR-S02D, im Bereich Electronic News Gathering und Field Production ein. Die neueste Hard- und Softwareversion ermöglicht einen messtechnisch einwandfreien Stereoton, der vom Tonmischer drahtlos an die Kamera übertragen und dort direkt in das Videofile integriert wird.

     

    „Vor etwa zwei Jahren kam die Abteilung Kamera und EB des Norddeutschen Rundfunks auf uns zu. Sie wollten ihren Workflow mit einem digitalen Drahtlossystem auf die nächste technische Ebene heben. Im Zentrum stand dabei die Anschaffung moderner Taschensender und 2-Kanalempfänger, die einen reinrassigen Stereoton von der Audiotasche an den Camcorder übertragen können“, erklärt Sven Conquest, Geschäftsführer von HL Audio, dem Exklusiv Distributor für Sony Professional in Deutschland.

     

    Der NDR erhielt im ersten Schritt ein digitales Drahtlossystem von Sony, um die Sender- und Empfängereinheiten einem mehrmonatigen Langzeittest zu unterziehen. Hierbei sollte herausgefunden werden, ob sowohl die Hard- als auch die Software den hohen Qualitätsansprüchen des Senders in Hinblick auf RF-Stabilität, Tonqualität und Stereotauglichkeit genügen. Wichtigste Bedingung war, dass neben der gebotenen hohen Tonqualität des DWX-Systems auch die Phasenstabilität der beiden Audiokanäle so hoch ist, dass ein nach heutigen Maßstäben absolut tauglicher Stereoton an die Kamera übertragen werden kann.

     

    DWR-S02D.jpg

    Auf der Empfängerseite arbeiten die Teams mit dem True-Diversity 2-Kanal Empfänger DWR-S02D/21 von Sony.

     

     

    Konstruktive Zusammenarbeit zwischen NDR, Sony und HL Audio

     

    Der NDR stand im Verlauf der fast zweijährigen Evaluierungsphase im kontinuierlichen Kontakt mit den Entwicklungsingenieuren von Sony und den Experten von HL Audio. Gemeinsam arbeiteten sie daran, die Phasenstabilität so zu optimieren, dass sich ein messtechnisch einwandfreies Stereosignal ergibt. Resultat der sehr vertrauensvollen Zusammenarbeit war schließlich eine neue überarbeitete Softwareversion der DWX-Komponenten, die von HL Audio in die bereits an den NDR gelieferten Hardwarekomponenten eingespielt wurde. Mit der aktuellsten Software ist es nun möglich, dass das Audiosignal der beiden - eigentlich unsynchronisierten Einheiten - derart im „Gleichtakt“ verarbeitet wird, dass sich ein vollwertiges Stereosignal an den Empfänger übertragen lässt.

     

    „Damit ist der NDR das erste öffentlich-rechtliche Medienunternehmen, das in der Lage ist, einen - über den gesamten Frequenzbereich messtechnisch nachweisbaren - Stereo-Zweikanalton von der Mischertasche zur Kamera zu übertragen. Technisch lässt sich dies nur mit den digitalen Drahtlossystemen der DWX-Serie von Sony bewerkstelligen“, so Sven Conquest von HL Audio.

     

    Im Frühjahr dieses Jahres begann der Roll-out der Sony-Funksysteme an die Landesfunkhäuser. Noch vor der Auslieferung überspielte HL Audio das aktuelle Software-Update auf die 146 Sender- und 94 Empfängereinheiten, das im Zusammenspiel mit der neuesten Hardware-Version die hohen technischen Ansprüche des NDR allesamt erfüllt.

     

    Konkret kommt bei den Kamerateams fortan der digitale Taschen-sender DWT-B01N der DWX-N-Serie von Sony zum Einsatz. Genutzt wird der Frequenzbereich 470 MHz bis 542 MHz, der durch die Anforderungen des NDR erstmals von Sony für den europäischen Markt zertifiziert wurde. Auf der Empfängerseite arbeiten die Teams mit dem True-Diversity 2-Kanal Empfänger DWR-S02D von Sony. Durch sein Slot-In Format passt er direkt in den Empfängerslot eines Sony Camcorders. Das Druckgussgehäuse aus Magnesium und Aluminium ist einerseits widerstandsfähig und wetterfest, beeinträchtigt durch sein geringes Gewicht von 280 Gramm anderseits nicht das kompakte Design eines Camcorders.

     

    „Ohne den sehr konstruktiven, ständigen Austausch mit der Sony-Entwicklungsabteilung aus Japan und HL Audio hätten wir die Modernisierung unserer EB-Systeme nicht so erfolgreich abschließen können. Die digitalen Funksysteme von Sony überzeugen uns im Praxiseinsatz. Sie erfüllen unsere Anforderungen an einen hochwertigen Stereoton – sowohl aus Hardware wie auch aus Software-Sicht – zu 100 Prozent“, kommentiert Torsten Gathmann, Leiter des Bereichs Kamera und EB beim NDR.

     

    „Ich möchte allen Beteiligten für die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit bei diesem Projekt danken. Innerhalb kürzester Zeit konnten die Kollegen aus der Entwicklungsabteilung in Japan flexibel auf die unterschiedlichen Anforderungen des NDR reagieren und eine präzise Lösung präsentieren“, sagt Markus Warlich, Produktspezialist für Professional Audio, Sony Europe Limited.

     

    SonyPro_NDR-Audio.jpg

    Im Frühjahr dieses Jahres begann der Roll-out der Sony-Funksysteme an die Landesfunkhäuser des NDR.

  16. + + + Presseinformation + + +

     

    „Terra X“-Dokumentation erstmals mit Sony F65 and F55 in 4K und HDR gedreht

     

    Berlin, 9. September 2016 – Die neue „Terra X“-Episode nähert sich dem „Mythos Wolfskind“ (Sendetermin: 25.09.2016, 19:30 Uhr) mit lebensechten Bildern in einer noch nie dagewesenen Qualität an: Mit den Sony CineAlta-Kameras PMW-F55 und F65 drehten Kameramann Jan Prillwitz und sein Team die dokumentarischen Teile und die historischen Reenactments der Folge im Sony 4K-RAW-Format. Um die „Terra X“-Fans so realitätsnah wie möglich auf die Reise durch Drehorte wie Uganda, Rumänien und Indien mitzunehmen, setzte das ZDF neben der höheren Detailtiefe der Sony 4K-Auflösung erstmals auch auf den größeren Kontrast und das höhere Farbvolumen von High Dynamic Range.

     

    Die technischen Vorplanungen der „Terra X“-Dokumentation über Kleinkinder, die isoliert von Menschen unter Wölfen, Bären oder anderen Tieren aufwuchsen, starteten bereits im Frühjahr 2015: Das ZDF-Team um Kameramann Jan Prillwitz, den Geschäftsbereichsleiter Bildgestaltung und Design Matthias Haedecke, Regisseur Jens Monath und Lehrbeauftragten Michael Pochert besuchte das „Digital Motion Picture Centre“ von Sony in den britischen Pinewood Studios. Dort informierten sich die Macher über das aktuelle Produktportfolio und hatten zudem die Gelegenheit, die digitalen Filmkameras der neuesten Sony-Generation ausführlich zu testen.

     

    „Wir konnten uns ein gutes Bild von den Kameras machen, vor allem was die Weiterentwicklung der Firmware und der Gamma-Kurven anbetrifft“, sagt Prillwitz, der 2001 seine Ausbildung beim ZDF abschloss und als Kameramann für verschiedene dokumentarische Formate des Senders bereits über 50 Länder bereiste. Die Produktion entschied sich schließlich für die Flexibilität der Sony PMW-F55 und die extreme Detailwiedergabe der F65. Startschuss der Dreharbeiten zur Folge war im Herbst 2015 in Uganda, wo das Team neuzeitliche Wolfskinder dokumentierte.

     

    High-Speed-Aufnahmen in 4K 120fps

     

    Die Sony F65 wurde hauptsächlich bei den historischen Reenactments mit 25p eingesetzt, um einen filmischen Look zu erzielen. So drehte das ZDF Spielszenen in Indien mit Mogli und seinen Eltern, nämlich Wölfen, die durch Huskies ersetzt wurden. Um dem Zuschauer später beeindruckende Zeitlupenaufnahmen – zum Beispiel von einem Sprint Mowglis durch den Wald – zu zeigen, wurde mit der F65 in 120 fps gefilmt.

     

    Für die dokumentarischen Teile der Episode hat sich die PMW-F55 bewährt, da sie sich flexibel an viele verschiedene Drehsituationen anpasst, verhältnismäßig wenig Strom verbraucht und ebenfalls im High-End-Segment mitspielt. Durch ihre Kompaktheit und ihr geringes Gewicht lässt sie sich für unterwegs in einem Rucksack mitführen. Der ausschließlich eingesetzte Cine-EI-Modus gewährt eine größere Übersichtlichkeit des Kameramenüs und das Arbeiten mit LOG-Kurven. Gespeichert wurden die gedrehten Bilder der F55 auf dem andockbarem 2K/4K-RAW-Recorder AXS-R5 von Sony.

     

    HDR für ein realistisches und plastischeres Seherlebnis

     

    Dank ihres S-Gamut3 Farbraums und des großformatigen S35mm-Sensors, der einen Dynamikbereich von 14 Blenden ermöglicht, eignen sich die F55 und F65 ideal für das Aufzeichnen von HDR-Bildern in XAVC mit S-Log3 Kurve oder 16-Bit RAW. Prillwitz hat sich die Aufnahmen bei der Farbkorrektur mit dem 30“-4K TRIMASTER ELTM OLED-Referenzmonitor BVM-X300 von Sony angesehen: „Wenn man HDR eine Weile gesehen hat und zurück in die REC709 Welt muss, dann wirkt alles plötzlich flau und langweilig, als würde man auf eine flache Gamma-Kurve schauen.“ Die HDR-Technologie lässt Bilder realistischer und vor allem plastischer erscheinen, durch den starken Kontrast eventuell sogar etwas schärfer.

     

    Für die Zukunft wird das ZDF-Team die gewonnenen Erfahrungen mit der Sony HDR-Technologie in neue Projekte einbringen und ausloten, für welche Bilder sich der Einsatz der Technologie am meisten lohnt. HDR muss nicht immer zwangsläufig an 4K bzw. UHD-Auflösungen gebunden sein.

     

    Das ZDF strahlt „Terra X – Mythos Wolfskind – Mogli und die wilden Kinder“ am 25. September um 19:30 Uhr in HD aus. Die 4K-HDR-Version stellt der Sender über HbbTV und in der Mediathek zum Download zur Verfügung. Zusätzlich gibt es online unter terra-x.zdf.de auch eine spezielle 360 Grad-Version.

     

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    Kameramann Jan Prillwitz beim szenischen Dreh.

    © ZDF/Jens Monath

     

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    Das ZDF-Team im Einsatz in einem indischen Tempel.

    © ZDF/Jens Monath

     

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    Spielszene: Mogli (Shivam Lohar), der unter Wölfen aufwächst.

    © ZDF/Jens Monath

     

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    Spielszene: Mogli (Shivam Lohar) mit seinen "tierischen" Eltern.

    © ZDF/Jens Monath

     

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  17. + + + Presseinformation + + +

     

    In München präsentiert Sony das aktuelle CineAlta Portfolio und bietet einige Workshops mit führenden Filmemachern an.

     

    Berlin, 12. September 2016 – Sony präsentiert auf der diesjährigen Cinec in München seine Technologien und Workflows für HD, 4K, High Dynamic Range (HDR), Speicherung und Wiedergabe. Zu den Neuheiten am Stand 3-D04 zählt der ab sofort erhältliche AXS-R7 Rekorder für die Sony CineAlta PMW-F55 und F5 sowie AXS-Speicherkarten mit höherer Geschwindigkeit. Die Firmware Version 8 erweitert zudem die Möglichkeiten der F55 und F5.

     

    Highlight am Messestand in München ist der tragbare 4K-Festspeicher-Rekorder AXS-R7. In Kombination mit der F55 bietet der R7 zudem die Aufzeichnung in 4K 120fps. Die neue Möglichkeit der Cache Recording Aufzeichnung oder auch die Staub- und Spritzwassersicherheit sind ideal für die dokumentarische Anwendung oder den rauen Produktionsalltag.

     

    „Diese neuen Technologien beantworten die Frage "Warum in 4K 16-bit RAW drehen" und unterstreichen die Wichtigkeit der F5 und F55 für Sony“, sagt Sebastian Leske, Marketing Manager, Cinematography, Sony Professional Solutions Europe. „Der Dreh in 4K RAW und High Dynamic Range (HDR) eröffnet neue kreative Möglichkeiten für professionelle Filmteams, die keine Kompromisse in Sachen Bildqualität eingehen möchten.“

     

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    4K RAW-Aufzeichnungen bei 120 FPS und Cache-Aufnahmen sind die Highlights des neuen AXS-R7 Rekorders von Sony.

     

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    Highlight am Messestand in München ist der neue, tragbare 4K-Festspeicher-Recorder AXS-R7, den Sony im Zusammenspiel mit der PMW-F55 vorstellt.

     

     

    Weitere Messe-Highlights

     

    In Kooperation mit dem Münchener Unternehmen Pomfort wird zudem die direkte Unterstützung der F65 innerhalb der Grading-Software LiveGrade Pro gezeigt. Diese Kombination ermöglicht ab sofort ein Live Grade am Set und somit einen noch schnelleren Workflow mit der F65.

     

    Für eine präzise Farbkorrektur und Qualitätskontrolle ist der ebenfalls auf der Messe ausgestellte 55“-4K TRIMASTER ELTM-OLED-Bildmonitor PVM-X550 ideal, der eine professionelle Schwarzleistung, Farbwiedergabe, Pixelreaktionszeit sowie präzise Signalverarbeitung ermöglicht.

     

    Ebenfalls mit von der Partie ist der 4K SxS-Memory-Player PMW-PZ1 von Sony, als hochwertige und kostengünstige Wiedergabe-Lösung für 4K-Aufnahmen und Postproduktionsanwendungen. Der PMW-PZ1 ermöglicht die Multiformat-Wiedergabe für 4K, unterstützt leistungsstarkes QFHD und HD sowie eine Vielzahl von Formaten. Damit eignet sich der Player beispielweise optimal für die Wiedergabe von Aufnahmen der PXW-FS7 mit 4K-Super-35-Exmor-Sensor, die Sony ebenfalls in München zeigt.

     

    Praktischer Erfahrungsaustausch

     

    Am Samstag, den 17. September, wird Sony mit Kameramann Berti Koprac ein Seminar zum Thema „CineAlta – Emotion in Every Frame: Werbeproduktionen mit der F55 und F65“ durchführen. Um 11.45 Uhr werden er und Sony Product Specialist Sebastian Leske den Einsatz der F55 und F65 in der Werbeproduktion erörtern und dabei Filmbeispiele aus der Praxis präsentieren.

     

    Am darauffolgenden Tag, Sonntag, den 18. September, 11.00 Uhr, können sich Besucher auf einen zweiten Workshop freuen: 4K/HDR Workflow Specialist Pablo Garcia referiert unter dem Titel „The Future is Bright – HDR Workflow with Sony CineAlta Cameras“, wie das digitale Portfolio von Sony perfekt für die HDR-Bilder mit größerem Kontrast und höherem Farbvolumen aufeinander abgestimmt ist.

     

    Filmemacher und Sony Independent Certified Expert Uli Mors wird ebenfalls am Sonntag um 16:00 Uhr einen Look Up Table (LUT) - Workshop zur Nutzung von LUTs und zum Dreh mit der S-Log Gammakurve halten.

  18. + + + Pressemitteilung + + +

     

    Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Fernsehstudiobetreiber

     

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Studio Berlin Adlershof (SBA) GmbH, ihre Schwestergesellschaft Studio Berlin Broadcast GmbH (beide mit Sitz in Berlin) sowie gegen die in Grünwald bei München ansässige Bavaria Studios & Production Services GmbH Bußgelder in einer Höhe von insgesamt ca. 3,1 Mio. € wegen der Beteiligung an einem kartellrechtlich unzulässigen Informationsaustausch verhängt. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wurden ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des tatbeteiligten Studiobetreibers MMC Studios Köln GmbH. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt.
     
    Zwischen den verantwortlichen Vertretern der Unternehmen gab es im Zeitraum von September 2011 bis Dezember 2014 regelmäßig Zusammenkünfte und weitere persönliche Kontakte. Sie haben Informationen über Preise, Angebotsinhalte, ihr Angebotsverhalten und andere wettbewerblich sensible Informationen ausgetauscht.
     
    Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Beteiligten wollten über den Austausch sensibler Informationen wie z.B. die eigene Preiskalkulation den Preiswettbewerb beim Betrieb von Studios für TV- und Filmproduktionen eindämmen und die Erlössituation ihrer Unternehmen verbessern. Ein so weitgehender Informationsfluss zwischen konkurrierenden Unternehmen kann den Wettbewerb ebenso einschränken wie Preisabsprachen.“
     
    Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen jeweils während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Ferner konnten mit den Unternehmen einvernehmliche Verfahrensabschlüsse (sog. „Settlements“) erzielt werden, was sich für die Firmen ebenfalls bußgeldmindernd ausgewirkt hat.
     
    Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.
     
     
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