Die Ministerpräsidenten-Konferenz hat sich am gestrigen Mittwoch weitestgehend auf das von Paul Kirchhof erstellte Gutachten zur geräteunabhängigen Rundfunkgebühr geeinigt. Damit sollen ab dem 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebsstätten eine Abgabe entrichten, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht. Der monatliche Beitrag für private Haushalte soll sich dabei nicht wesentlich vom derzeitigen Grundbetrag von 17,98 € wegbewegen. Bei Unternehmen wird dagegen die Größe zur Berechnung ihrer Abgabe herangezogen.
Unklar ist hingegen, ob künftig auch Hartz IV-Empfänger ihren Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk leisten müssen. Kirchhofs Gutachten sah dies jedenfalls vor, wobei das Geld vom Staat übernommen werden sollte.
Vertreter der Anstalten äußerten sich bislang positiv zur geplanten Reform und sehen dadurch keine finanziellen Nachteile für die Sender. Das angedachte generelle Werbeverbot wurde fürs erste in ein auf Sonn- und Feiertage begrenztes, sowie an allen anderen Tagen auf ein Werbeverbot ab 20.00 Uhr abgemildert. Eine Ausnahmeregelung hierfür wurde allerdings für große Sportveranstaltungen vereinbart. Der sonntägliche Tatort wird also ab 2013 ohne den bekannten Belfast Child-Jingle einer deutschen Biermarke auskommen müssen. /emoticons/biggrin@2x.png 2x" width="15" height="15">